25.9.2025 – Die Planungen zum ersten ESM-Solarpark in der Region nehmen Gestalt an: In der Selber Stadtratssitzung am Mittwoch hat Felix Langnau, Geschäftsbereichsleiter Innovative Energielösungen und Erneuerbare Energien von der Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH (ESM) dem städtischen Gremium die Grobplanung für eine Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen vorgestellt.
Auf Höhe der Abzweigung nach Schatzbach an der Verbindungsstraße zwischen Erkersreuth und Laubbühl möchte die ESM einen Solarpark errichten. Nach derzeitigem Stand sollen die Solarmodule eine Fläche von bis zu 70.000 Quadratmetern abdecken und eine Leistung von bis zu 8 MWp erreichen.
Der Projektvorstellung im Stadtrat vorausgegangen ist bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für das Areal, deren Ergebnis den Beteiligten – Energieversorger wie zwei Landwirtschaftsbetriebe – grünes Licht für den weiteren Verlauf gibt. „Uns ist Transparenz und die Beteiligung aller Interessensgruppen sehr wichtig“, betonte Mathias Jakob, Geschäftsführer der ESM, in diesem Zusammenhang, „sowohl mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern als auch mit der Bevölkerung sowie den Trägern öffentlicher Belange.“ Das Unternehmen wird daher auch zeitnah über den Planungsstand auf seiner Homepage informieren. Ebenso ist eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Ortschaften angedacht.
Gewerbe und Gemeinde profitieren
Bereits früh sucht die ESM das Gespräch mit Gewerbe und Industrie. „Wir loten gerade aus, wie sich das Projekt auf eine noch breitere Basis stellen lässt und bieten Firmen an, sich direkt an den geplanten Solarpark anschließen zu lassen. Mit den geringeren Energiekosten sichern diese sich ein Stück weit Wettbewerbsfähigkeit“, erörterte Mathias Jakob die Planungsperspektiven. Gleichzeitig seien in diesem frühen Planungsstand noch nicht alle Details fixiert und es gebe ein gewisses Maß an Handlungsspielraum, um den Solarpark so zu gestalten, dass der Nutzen für die Region möglichst groß ist. „Mit der Realisierung dieses Projekts würde die Region in mehrerlei Hinsicht profitieren“, führte Felix Langnau aus. So würden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer den städtischen Haushalt stützen. Darüber hinaus sieht die ESM auch eine finanzielle Bürgerbeteiligung nach Baubeginn vor – ähnlich wie beim Windpark in Vielitz geschehen.
Die nächsten Schritte
- Aktuell läuft die erweiterte Grundlagenermittlung zum Projekt. Dazu zählen Vorabstimmungen mit den Behörden zu regionalen und kommunalen Vorgaben, Untersuchungen zu Wirtschaftlichkeit und Erschließungsmöglichkeiten sowie die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen der Bauleitplanung.
- Parallel wird eine Baugenehmigung angestrebt. Dazu muss ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.
- Zeithorizont: Bis spätestens Ende 2027 soll der ESM-Solarpark in Betrieb gehen.
Das ist sicher
- Die ESM legt großen Wert auf Transparenz und Beteiligung.
- Der Solarpark wird so geplant, dass die Auswirkungen auf Flora und Fauna so verträglich wie möglich sind: Erhalten bleiben die Alleebäume, Fuß- und Fahrradstrecken, Biotope und Wanderungskorridore für Amphibien. Die Beweidung der Flächen unter den PV-Modulen durch Nutztiere ist vorgesehen.
- Zu den Wegen werden mindestens zehn Meter Abstand gehalten.
Das wird noch kalkuliert
- Die tatsächliche Ausgestaltung der Anlage inklusive Vermarktungsoptionen für den produzierten Ökostrom wird gerade im Detail geplant.
- Die ESM prüft derzeit, ob die Option eines Batteriespeichers weiterverfolgt wird, um mehr Flexibilität für die Auslastung und Vermarktung sicherzustellen.
Die Beteiligten
- Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH
- Zwei landwirtschaftliche Betriebe, die die Flächen stellen
- Planungsbüro: Ingenieurbüro SPCTRM Engineering aus Marktredwitz
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung: Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth
Entscheidung im Stadtrat
Im Rahmen des Projekts ist eine Änderung des Bauleitplans zwingend erforderlich. Da sich die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage im Außenbereich befindet und die Flächen im aktuellen Flächennutzungsplan als „Landwirtschaft“ bzw. „landwirtschaftlich geprägte Flächen mit besonderer Bedeutung für Orts- und Landschaftsbild sowie Naherholung“ ausgewiesen sind, besteht bislang keine planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung.
Um die Zulässigkeit des Vorhabens zu schaffen, soll daher ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, der ein entsprechendes Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausweist. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, da dieser gemäß § 8 Abs. 2 BauGB mit dem Bebauungsplan in Einklang gebracht werden muss.
Die Stadt Selb beabsichtigt, beide Verfahren im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen, um eine rechtssichere Grundlage für das Projekt zu schaffen. Der Stadtrat stimmte dem einstimmig zu.
selb-live.de - Presseinfo ESM / Michael Sporer