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26.2.2020 – Auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte

in Bayern von geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewer unter anderem zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die ehrenamtlichen Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamtes legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Jeder Haushalt hat auch die Möglichkeit statt an der Befragung per Interview teilzunehmen die Angaben telefonisch, schriftlich per Post einzusenden oder auch online abzugeben.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

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