20.1.2021 – Die Corona-Infektionslage ist nach wie vor sehr angespannt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass laut der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch auf dem Gelände des Selber Wochenmarktes eine FFP2-Maskenpflicht herrscht. Diese Regelung gilt für alle Besucher*innen und ihre Begleitpersonen.
Des Weiteren sind die bisher bestehenden Abstandsregelungen zu beachten. So kann der Selber Wochenmarkt mit gegenseitiger Rücksichtnahme auch in Zukunft ohne Bedenken besucht werden.