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maehen19.6.2026 – Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Fragen und Hinweise zu Lärm durch private Haus- und Gartenarbeiten. Deshalb möchte die Stadt Selb die geltenden Regelungen noch einmal in Erinnerung rufen. Wer zuhause hämmert, bohrt, sägt oder den Rasen mäht, darf dies nur zu bestimmten Zeiten tun. Die Regelung soll dazu beitragen, dass Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen wird und alle ihre Ruhezeiten genießen können.

Für private Haus- und Gartenarbeiten gelten folgende Zeiten:

Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 20.00 Uhr

Samstag: 8.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 18.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind ruhestörende Arbeiten nicht erlaubt.

Zu den ruhestörenden Hausarbeiten zählen insbesondere das Hämmern, Sägen oder Hacken von Holz sowie die Benutzung von Bohr-, Fräs-, Schneid- oder Schleifmaschinen. Auch das Ausklopfen von Teppichen, Decken oder Polstermöbeln fällt darunter.

Als ruhestörende Gartenarbeiten gelten insbesondere Arbeiten mit motorbetriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern mit Verbrennungsmotor.

 

Wichtig: Die genannten Zeiten gelten für private Haus- und Gartenarbeiten. Gewerbebetriebe, Fachfirmen sowie der städtische Bauhof sind von diesen zeitlichen Beschränkungen ausgenommen, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen beziehungsweise öffentlichen Aufgaben tätig werden.

Unabhängig davon gilt an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich das gesetzliche Verbot öffentlich bemerkbarer und ruhestörender Arbeiten.

Die Stadt Selb bittet alle Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme.

 

Weitere Informationen:

Die vollständige Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist auf der Internetseite der Stadt Selb veröffentlicht.

selb-live.de – Presseinfo Stadt Selb; Symbolfoto KI-generiert

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