24.5.2026 – ST 2179 / Selb. Am Samstagmittag, gegen 12:30 Uhr, kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Selb auf der Staatsstraße 2179 bei Wildenau einen tschechischen Kleintransporter mit Anhänger. Bei der Überprüfung der Fahrzeugkombination stellte sich heraus, dass zum Führen dieses Gespanns die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich ist.
Der 36-jährige deutsche Fahrer konnte bei der Kontrolle jedoch nur einen Führerschein der Klasse B vorweisen. Dem Mann wurde die Weiterfahrt mit dem Gespann untersagt. Gegen den 36-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Im Anschluss konnte der Mann die Fahrt, allerdings ohne den Anhänger, fortsetzen.
selb-live.de – Presseinfo GPI Selb
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