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rathaus selb22.1.2026 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Dabei handelt es sich um eine Nutzungsänderung des Stallhauses zu drei Wohnungen im Anwesen Oberweißenbach 10, die Errichtung und Erweiterung eines Balkons am Anwesen Königsberger Straße 14, eine Nutzungsänderung der bisherigen Gewerbefläche zu einer Wohnfläche in der Ludwigstraße 12, die Umnutzung eines bestehenden Wohnhauses zu einem Ferienhaus am Anwesen Königsberger Straße 4, eine Nutzungsänderung des Lagerbereichs zum Ent- und Verpacken sowie der Einbau einer Kranbahn am Anwesen-Königsberger Straße 14.

 

+++ Neubau einer Kindertagesstätte +++

Der Bauausschuss hat das Baurecht für den Neubau einer Kindertagesstätte auf einem Teilbereich des ehemaligen Jahnsportplatzes (Fl.-Nr. 992/2, Gemarkung Selb) geschaffen. Geplant ist eine eingeschossige Einrichtung mit insgesamt 124 Betreuungsplätzen, aufgeteilt in vier Kindergartengruppen mit 100 Plätzen sowie zwei Krippengruppen mit 24 Plätzen.

Das Baugrundstück umfasst rund 5.667 Quadratmeter und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 („3. Änderung“). Neben dem Gebäude sind auf dem Grundstück  auch Außen­spielflächen sowie Parkplätze für Mitarbeitende und Eltern vorgesehen. Die Erschließung erfolgt künftig über den derzeit im Bau befindlichen Bereich von der Jahnstraße, der fußläufige Zugang ist ebenfalls vorgesehen.

Der Neubau wird barrierefrei ausgeführt und ohne Unterkellerung errichtet. Die Gruppenräume sind nach Süden ausgerichtet, die Außenanlagen werden in getrennte Spielbereiche für Kindergarten- und Krippenkinder gegliedert. Die Spielflächen sollen unterschiedliche Bewegungs- und Spielangebote bieten.

Für das Vorhaben war eine Befreiung von den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich. Hintergrund ist eine gegenüber der ursprünglichen Planung vereinfachte und kostengünstigere Erschließung des Areals. Die Stadt Selb als Grundstückseigentümerin sieht darin keine Beeinträchtigung Dritter. Aus städtebaulicher Sicht wurde die Abweichung als vertretbar bewertet, zumal das eingeschossige Gebäude deutlich unter der im Bebauungsplan ursprünglich möglichen Baudichte und Bauhöhe bleibt.

Der Bauausschuss befürwortete die Befreiung nach § 31 BauGB und stellte die Erteilung der Baugenehmigung in Aussicht, vorbehaltlich einer positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung, insbesondere in Bezug auf Statik und Brandschutz. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Kindertagesstätte geschaffen.

 

+++ Anbau an ein bestehendes Gebäude +++

Der Bauausschuss befasste sich mit einer Bauvoranfrage zur Erweiterung der Wohnfläche am Anwesen Roßbachweg 20. Geplant ist ein eingeschossiger Anbau mit Flachdach und einer Grundfläche von rund 42 Quadratmetern im südöstlichen Bereich des bestehenden Wohnhauses. Das Vorhaben liegt innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und hält die erforderlichen Abstandsflächen ein. Die Abweichung von der im Bebauungsplan vorgesehenen Dachform wurde als städtebaulich vertretbar eingestuft, sodass eine Befreiung nach § 31 BauGB gewährt und die Genehmigungsfähigkeit grundsätzlich bestätigt wurde.

 

+++ Neubau Garage, zweier Carports und eines Wintergartens +++

2Weiter wurde in der Sitzung ein Bauvorhaben am Anwesen Schönwalder Weg 1 behandelt, das den Neubau einer Garage, zweier Carports, eines Wintergartens sowie einer Pergola mit Photovoltaik und eines Windschutzes umfasst. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 140 „Kappel“ und erfordert mehrere Befreiungen, unter anderem wegen der Überschreitung der Baugrenze durch den Wintergarten sowie abweichender Dachform und Dachneigung. Auch für die beiden außerhalb der Baugrenzen geplanten Carports war eine Befreiung notwendig. Die Abweichungen wurden als städtebaulich vertretbar bewertet, sodass die Befreiungen nach § 31 BauGB gewährt und die Genehmigung des Bauvorhabens vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Prüfung in Aussicht gestellt wurde.

 

+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++

Befasst wurde sich zum dem mit einem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Instandsetzung der Südfassade des denkmalgeschützten Hochvolthauses in der Wilhelmstraße 14. Das Gebäude ist als Baudenkmal in der Denkmalliste eingetragen und gilt als erstes europäisches Hochspannungslabor der ehemaligen Rosenthal-Isolatoren-Gesellschaft. Für die geplanten Arbeiten ist eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz erforderlich, wobei das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege beteiligt wurde. Die Maßnahme wurde grundsätzlich befürwortet, vorbehaltlich der abschließenden Abstimmung der verwendeten Materialien und Farben, sodass die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis in Aussicht gestellt wurde.

 

+++ Gastronomischen Einrichtung am Grafenmühlweiher +++

Weiter ging es in der Sitzung um den zweiten Bauabschnitt der Gastronomie „Zum Sandner“ am Grafenmühlweiher, der die Erweiterung des Biergartens mit Freischankfläche sowie die Errichtung zweier Fahnenmasten umfasst. Das Vorhaben liegt im Bereich einer öffentlichen Grünfläche. Versiegelte Flächen sind nicht vorgesehen. Der Parkcharakter bleibt erhalten. Die Maßnahme wurde als städtebaulich vertretbar eingestuft, sodass eine Befreiung nach § 31 BauGB gewährt und die Baugenehmigung vorbehaltlich weiterer fachlicher Prüfungen in Aussicht gestellt wurde.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

In Beantwortung einer früheren Anfrage von Stadtrat Roland Graf (SPD) zur Pflege der Grünflächen an den Kreisverkehren wurde der Sachstand zum Kreisverkehr am Bahnhof wie folgt erläutert:

Am Kreisverkehr schließen unmittelbar fünf Grünflächen – ohne Kreisinsel – an. Drei Grünflächen im südlichen Bereich des Kreisverkehrs wurden im Zuge des Baus des Kreisverkehrs bepflanzt. Die Fläche Nr. 4 wurde im Zusammenhang mit der Freianlagenplanung hergestellt. Deren Abnahme ist jetzt im November 2025 erfolgt. Im Rahmen der Abnahme müssen Nachpflanzung vorgenommen werden. Die angefragte Grünfläche Nr. 5 wurde weder im Rahmen des Baus des Kreisverkehrs, noch bei der Umsetzung der Freianlagen zur Bepflanzung vorgesehen. Deshalb erfolgte bislang lediglich eine Rasenansaat. Der Unterhalt der Flächen 1 bis 3 und – seit der Abnahme in November – auch der Flächen 4 und 5 obliegt der Stadt Selb (Baubetriebshof).

 

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