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rathaus selb16.2.2023 – Das Jubiläum des Waldbad „Langer Teich“, der Jahresabschluss, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der Kläranlage, Anfragen, Berichterstattung… - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend u.a. folgende Punkte auf der Tagesordnung:

+++ Waldbad „Langer Teich“ - Festakt zum 100-jährigen Jubiläum +++

Im Jahr 1923 war der Lange Teich im Besitz der Porzellanfabrikantenfamilie Heinrich. Er konnte in dem Jahr durch den Ersten Wassersportverein Selb gepachtet und als Freibad eingeweiht werden. Die Stadt Selb übernahm erst 1934 den Betrieb des Waldbades.

In diesem Jahr wird das Waldfreibad „Langer Teich“ 100 Jahre alt. Der Förderverein Langer Teich e.V. und die Wasserwacht Ortsgruppe Selb möchten das Jubiläum gebührend feiern. Die Feierlichkeit findet während der Bayerisch-Tschechischen-Freundschaftswochen in Absprache mit der Selb2023 gGmbH am 1. Juli 2023 von voraussichtlich 14.00 bis 24.00 Uhr am Langen Teich statt. Der Eintritt ist frei.

Der Förderverein und die Wasserwacht sind an die Stadt Selb mit der Bitte herangetreten, als Veranstalter bei der Jubiläumsfeier unterstützend tätig zu werden. Die Verwaltung hat daraufhin mit allen Beteiligten einen vorläufigen Organisationsplan erstellt, der dem Vortrag als Anlage beiliegt.

Der Festakt zum Jubiläum des Waldbades soll u. a. musikalische Unterhaltung, Verköstigung und ein Mitmach-Programm bieten.

Der Förderverein und die Wasserwacht sorgen für Speis und Trank, beteiligen sich am Mitmach-Programm und organisieren das Jubiläumsfest im Vorfeld, am Veranstaltungstag und im Nachgang mit. Die Wasserwacht hat sich zudem bereit erklärt, den Sanitätsdienst zu übernehmen.

Die Selb2023 unterstützt mit der Bereitstellung und Finanzierung einer tschechischen Dixie-Band, eines DJs und der GEMA sowie eines deutsch-tschechischen Mitmach-Programms für Familien sowie einer Präsentation historischer Fotografien zu den Badeteichen der Region. Außerdem übernimmt die Selb 2023 die Kosten für die Werbeplakate- und Flyer sowie die Verteilung dieser Werbeartikel in Tschechien.

Der Kioskbesitzer, Herr Seifert, stellt Bierzeltgarnituren zur Verfügung und betreibt den Bierausschank.

Sollte die Stadt Selb Veranstalter des Jubiläumsfestes werden, ist sie für alle weiteren organisatorischen und verwaltenden Tätigkeiten zuständig. Das betrifft insbesondere die Infrastruktur, den Verkehr, die Sicherheit, weitere Werbemaßnahmen, die Reinigung, den Betrieb und alle für den Betrieb notwendigen Organisations- und Verwaltungstätigkeiten. Für den Haushaltsplan 2023 wurden keine Mittel für das 100-jährige Jubiläum des Waldbades „Langer Teich“ eingeplant. Die kalkulierten Gesamtkosten für die Durchführung der Veranstaltung liegen bei 9.500 € für die Stadt Selb.

Zu den Gesamtkosten kämen noch derzeit unbestimmte Kosten für den weiteren allgemeinen Betrieb sowie für den Einsatz von Bauhofmitarbeitern hinzu. Die Organisation der Veranstaltung ist zudem noch nicht vollständig abgeschlossen, mit weiteren Kosten müsste jederzeit gerechnet werden.

Mit dem Vorschlag, die Gesamtkosten auf maximal 15.000 Euro zu deckeln, wurde zugestimmt, als Stadt Selb die Veranstaltung federführend zu begleiten.

 

+++ Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 +++

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 15.12.2022 den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 vorgelegt. Die wichtigsten Aussagen des Prüfberichts können wie folgt zusammengefasst werden: Der Jahresabschluss 2020 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Selb zum 31.12.2020. Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt. Der Haushaltsplan wurde im Ganzen eingehalten. Die Finanzen der Stadt sind geordnet.

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit lag bei 1.314.505,36 €. Der laufende Betrieb hat sich im Prüfungszeitraum somit selbst getragen. Das Jahresergebnis schließt zum 31.12.2020 mit einem Betrag von 3.936.663,04 € (Vorjahr: 1.246.069,20 €) und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 2.691.000 € verbessert. Gegenüber der Veranschlagung hat sich das Ergebnis um rund 3.229.000 € verbessert.

Die im Prüfbericht bereits dargestellten größten Abweichungen zum Planansatz ergeben sich aus: Minderung der Steuern und ähnl. Abgaben -2.381 T€, Erhöhung der Zuwendungen und allg. Umlagen +6.125 T€, Erhöhung beim Personalaufwand + 791 T€.

Bei einem tatsächlichen Schuldenstand (tatsächlich aufgenommene Darlehen ohne Eigenbetrieb) von 19.130.682,57 € zum 31.12.2020 ergibt sich nach der statistischen Zahl von 14.708 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.300,70 €. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr eine Minderung von rund 1.512 T€ bzw. 103 € pro Kopf dar. Bei einer anhaltenden Schuldentilgung und einer Stabilisierung der Einwohnerzahl, kann auch künftig mit einer Minderung der Pro-Kopf-Verschuldung gerechnet werden.

Als besondere Herausforderung war im Prüfungszeitraum die Corona-Pandemie zu meistern. Diese neuartige Situation hatte Einfluss auf alle Bereiche der städtischen Verwaltung, schlug sich im Ergebnis auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nieder und wirkte sich zum Teil massiv im Arbeitsalltag aus. In der Folge konnten einige Vorhaben nicht bzw. nicht im geplanten Zeitrahmen verwirklicht werden. Finanziell konnten die Folgen durch eine erhaltene Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie von 5.299 T€ abgefedert werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Jahresabschlusses 2020 beraten und folgenden, einstimmigen Beschluss gefasst: „Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für das Jahr 2020 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu beschließen."

Durch den Beschluss des Stadtrats wurde dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung die Entlastung für das Rechnungsjahr 2020 erteilt.

 

+++ Übertragung von Haushaltsermächtigungen +++

Von gebildeten Einzahlungs- und Auszahlungsansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2021 hat der Stadtrat Kenntnis genommen und die Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Die Ausgabeermächtigungen betragen insgesamt 19.232.385,22 €. Die zu übertragenden Einnahmeermächtigungen liegen bei 20.103.067,45 €. Die Notwendigkeit der Mittelübertragungen wurden von den zuständigen Stadtämtern eingehend begründet.

 

+++ Einziehung von Ortsstraßen +++

Die Fl. Nr.: 2276/0 der Gemarkung Selb – ein öffentlicher Parkplatz – ist als Ortsstraße Nr. 380 gewidmet. Der Parkplatz ist nicht im Bebauungsplan als solcher hinterlegt, sondern wird als Gewerbegebiet gekennzeichnet.

Der Parkplatz hat in dem Sinne keine öffentliche Bedeutung mehr, da durch die unmittelbar angrenzende Firma die Vermutung nahelag, es handelt sich hier um einen Firmenparkplatz auf dem überwiegend Angestellte der Firma parken. Aus diesem Grund beschloss der Bauausschuss ein Einziehungsverfahren nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz einzuleiten.

Die amtliche Bekanntmachung darüber erfolgte ohne Beanstandungen. Demzufolge kann der Ortsstraße Nr. 380 der öffentlich-rechtliche Sachstatus und der Allgemeinheit die gemeingebräuchliche Nutzung mit Wirkung zum 15.03.2023 entzogen werden

Die Ortsstraße Nr. 384 auf Fl. Nr.: 2248/1 liegt im Gewerbegebiet. Zur Realisierung der Erweiterung des Firmengeländes durch die angrenzende Firma ist es erforderlich, die als Firmenzufahrt genutzte Ortsstraße einzuziehen. Durch den Erwerb der Grundstücks durch die anliegende Firma hat die Straße in dem Sinne keine öffentliche Bedeutung mehr. Dadurch erübrigt sich eine Zufahrt und demzufolge kann der Ortsstraße 384 der öffentlich-rechtliche Sachstatus und der Allgemeinheit die gemeingebräuchliche Nutzung entzogen werden. Das Einziehungsverfahren wird eingeleitet.

 

+++ Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der Kläranlage +++

Auf dem Gelände der städtischen Kläranlage soll auf einer Teilfläche eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den genannten Bereich „Fläche für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser – Kläranlage“ dar. Nachdem laut BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist auch der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen und gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes zu ändern.

Die geplante„Photovoltaik-Freiflächenanlage“ mit 680 Solar-Modulen und einer ungefähren Leistung von 450 kWp soll auf zwei Teilflächen östlich der Betriebsgebäude der Kläranlage errichtet werden. Entsprechend wurden zwei überbaubare Grundstücksflächen, getrennt durch die Betriebszufahrt zur Kläranlage, festgesetzt. Die Gesamthöhe der Module und deren technischen Anlagen wurde im Bebauungsplan auf maximal 3 Meter Höhe über dem natürlichen Gelände festgeschrieben.

Vor dem Bau müssen einzelne Bäume und Gehölzgruppen noch gerodet werden. Der hierzu erforderliche Eingriff in Natur- und Landschaft soll jedoch so gering wie möglich erfolgen, was auch die noch zu ermittelnden Ausgleichsflächen entsprechend minimiert. Die zur Straße am Papiermühlweg hin vorhandenen Baum- und Gehölzgruppen sollen weitestgehend erhalten bleiben und sind daher im Bebauungsplan mit einem entsprechenden Erhaltungsgebot festgesetzt. Dies betrifft auch den nördlichen Teil des Plangebietes. Weitere Festsetzungen zur Grünordnung sind im Bebauungs- und Grünordnungsplan enthalten.

Auf der Grundlage der vorliegenden Planungskonzepte sollen nun die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

 

+++ Änderung der Bebauungs- und Grünordnungspläne Nr. 175 und 178 +++

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.02.2023 mit dem Neubau der Logistikhalle im Anwesen Gewerbepark West 8, südöstlich des Sportgeländes der Spielvereinigung Selb 1913, befasst. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist nach Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth u.a. eine Änderung der bestehenden Bebauungspläne notwendig.

Inhalt der erforderlichen Änderung ist insbesondere die Neuordnung der festgesetzten Zufahrten (Straßenerschließung) für die Gewerbeflächen. Vom staatlichen Bauamt wurde u.a. vorgegeben, dass die Zufahrt zum Baugebiet ostwärts der WUN 19 gegenüberliegend der Zufahrt zum westlichen Baugebiet erfolgen muss. Insgesamt wurden für beide Gewerbegebiete vier Zufahrten, also je Gebiet zwei, zugestanden. Beim Bau dieser Zufahrten müssen auch geeignete Linksabbiegespuren auf der WUN 19 vorgesehen werden. Der Bauausschuss hat bereits vom Sachverhalt Kenntnis genommen und dem Stadtrat empfohlen, Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 175 und Nr. 178 einzuleiten. Der Stadtrat stimmte dem zu.

 

+++ Erneuerung einer Bachverrohrung in Längenau +++

Westlich des Teichs auf dem städtischen Flurstück Nr. 20 im Ortsteil Längenau befindet sich eine oberflächennahe Bachverrohrung. In einem Teilstück (Haltung 4660 bis 4660Aus) der Bachverrohrung wurden Absenkungen im Fahrbahnbereich durch den städtischen Baubetriebshof festgestellt und behoben.

Festgestellt wurde, dass die Bachverrohrung auf einen rund 20 Meter langen Teilstück massive Schäden aufweist und einsturzgefährdet ist. Nachdem durch einen potentiellen Zusammenbruch der Bachverrohrung Personen- (es besteht ein Geh- und Fahrtrecht auf dem städtischen Grundstück) oder Sachschäden nicht auszuschließen waren, wurde die sofortige Erneuerung der Bachverrohrung erforderlich.

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch hat aufgrund des Sachverhalts eine Dringlichkeitsanordnung verfügt. Die Kosten für den Ersatzneubau der Bachverrohrung belaufen sich auf 14.904,99 €.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Susann Fischer (GRÜNE) fragte an, ob es eine Übersichtskarte der bestehenden Defibrillatoren im Stadtgebiet gäbe.

Info hierzu: Es wurde bei den Unternehmen, Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, usw. in Selb angefragt, ob ein Defibrillator vorgehalten werde und ob dieser in die Übersichtskarte bzw. in das Defikataster aufgenommen werden darf. Die Erstellung soll bis zur Sitzung im März erfolgen.

Kai Hammerschmidt (SPD) fragte, warum auf dem Gehweg des Schnellimbisses in der Sedanstraße die Parklinie weggemacht wurde und nun ein Parkverbot gilt.

Antwort aus der Stadtverwaltung: Die Linie der ausgewiesenen Parkplätze in der Sedanstraße wurde durch das Neuverlegen der Platten im Gehwegbereich entfernt. Um die Verkehrssicherheit der Schulkinder im Kreuzungsbereich zu erhöhen, wurde nach Rücksprache mit der PI Marktredwitz entschieden, die Bodenmarkierungen in Entfernung zur Straßenkreuzung nach oben zu setzen und gemäß der StVO aufzubringen. Die Fahrzeuge haben oft fast in der Fußgängerfurt geparkt und so die Sicht erheblich beeinträchtigt.

Weiter wollte Hammerschmidt wissen, warum der Busparkplatz in der Schillerstraße auf 50 Meter verlängert wurde und die Parkflächen bei den Gastronomiebetrieben nicht mehr genutzt werden können.

Antwort: Die Markierungen der Bushaltestelle waren seit längerem nicht mehr eindeutig sichtbar, deshalb wurden diese erneuert. Es wurde aber nichts verändert

Auch meinte Hammerschmidt, dass die Parksituation auf der Kappel immer größere Probleme verursache und ob es möglich sei, einen Anwohnerparkausweis auszustellen.

Stellungnahme: Anwohnerausweise werden generell nicht ausgestellt, weil sich die Problematik der fehlenden Parkplätze nicht verändern würde.

Matthias Müller (CSU) fragte zum Sachstand der geplanten Überbauung des Bürgerparks. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch gab wie folgt aktuelle Information seitens des Investors Patrick Müller weiter: Die Statik sei nun überarbeitet bei der Baufirma Roth angekommen. Die Statik stimme nun mit allen Plänen überein. Betreffend der Verträge sei man nun in den letzten Abstimmungen und werde diese in den nächsten Tagen abschließen. Man sieht sich im Zeitplan, im Frühjahr mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

 

+++ Anfragen +++

Stefan Merz (CSU) ging auf die Änderung des Bauleitplanverfahrens am Zeidlersberg ein und möchte den aktuellen Sachstand wissen.

Ihm wurde mitgeteilt, dass aktuell Beteiligungsverfahren laufen würden, die im Nachgang noch ausgewertet werden müssen.

Matthias Müller (CSU) hakte zum Sachstand des Sanierungsgebiet Jahnstraße/Försterstraße nach. Eine entsprechende Information wird in der nächsten Sitzung nachgereicht.

Walter Wejmelka (SPD) ging auf die Freundschaftwochen ein. Er fordert die Vertreter der Selb 2023 gGmbH dazu auf, in der März-Sitzung zu informieren. Insbesondere im Hinblick auf den finalen Stand der Veranstaltungsplanung, welche externe Agenturen für die Durchführung von Veranstaltungen eingeschaltet wurden, die Personalplanung als auch möchte er eine Aufstellung über das Werbebudget.

Susann Fischer (GRÜNE) möchte wissen, welche Häuser in den Ortsteilen im Besitz der Stadt Selb sind. Auch meinte sie, dass noch Wohnungsbedarf für Flüchtlinge aus der Ukraine bestehen würde und fragte nach Möglichkeiten der Vermietung über den Bauverein Selb nach.

selb-live.de - Michael Sporer

 

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