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strafzettel selb26.1.2023 – Wieder einmal machte sich Unmut über Strafzettel wegen Falschparkens breit. Zuletzt im Wohngebiet Vorwerk. Genauer gesagt, was das Thema Gehsteigparken betrifft. An einigen Stellen im Stadtgebiet kann die Stadt Selb nur bedingt Abhilfe schaffen durch das Wegnehmen von sogenannten Schrammborden die Fahrbahnbreite zu vergrößern und so das Parken auf der Straße zu ermöglichen.

In der Stadtratssitzung am Mittwochabend erklärte Oberverwaltungsrätin Nicole Abraham, dass die Definition eines Gehweges nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und nach dem Baurecht komplett unterschiedlich ist. Das Baurecht gibt mit klar definierten Mindestbreiten Vorgaben an, ab wann es sich um einen Gehweg handelt. Der StVO nach ist Parken auf einem Gehweg verboten, es sei denn, es ist durch eine Kennzeichnung/Markierung explizit erlaubt. Die StVO kennt dabei keine Mindestbreite eines Gehweges. Das heißt, man muss auf der Straße parken. Hier muss jedoch eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Meter verbleiben. Wird diese durch die Breite des Fahrzeugs unterschritten, so darf auch hier nicht geparkt werden, da andernfalls eine Behinderung für Rettungsfahrzeuge bestehen könnte.

Die Stadt Selb reagiert auf solche Situationen und hat beispielsweise schon im Tannenweg und im Fichtenweg die Minigehwege entfernt, umso mehr Platz auf der Fahrbahn zu bekommen und dadurch ein rechtmäßiges Parken herzustellen.

Im nun speziellen Fall auf dem Vorwerk im Bereich Siemens- und Lilienthalstraße besteht auf einer Seite ein klassischer Gehweg in der Breite von 1,05 Meter, auf der anderen Seite gibt es einen etwa 40 bis 50cm breiten Kleinstgehweg (Schrammbord). Würde man diesen dort wegnehmen, bliebe strafzettel selbgegenüberliegend ausreichend Platz, so dass neben dem Gehweg auch mit einem größeren Fahrzeug geparkt werden kann. 3,05 Meter Restfahrbahnbreite wären dann noch gegeben. „Die Aufgabe der Stadt Selb wird es sein, in diesen Straßen das Thema der Breite zu eruieren und auch technische Änderungen vorzunehmen“, sagte Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch, dass das an die Tiefbauabteilung bereits entsprechend kommuniziert wurde. „Wir werden versuchen, im Rahmen des Asphaltdeckenprogramms weiter an solchen Themen zu arbeiten“, weiß er, dass das verschiedene Stellen im gesamten Stadtgebiet betrifft und ein konsequentes Vorgehen erfordert. Das wohlwissend, dass dann ein Parken auf Kosten von Gehwegen gehen wird. Mehr Möglichkeiten habe man nicht, Strukturen können nicht verändert werden. Und angesichts der gestiegenen Anzahl an Fahrzeugen pro Haushalt wird es auch kaum gelingen, gerade in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau ausreichend Parkraum zu schaffen.

Pötzsch betonte in der Sitzung, dass die Stadt Selbst in den letzten Jahrzehnten kein Interesse daran hatte, speziell Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Wenn jedoch andere, wie eben die Polizei, kontrollieren und nach der Rechtsprechung der StVO handeln, so habe man keinerlei Einfluss darauf.

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