19.12.2019 – Das Aufstellen einer Stahl-Skulptur, das Förderprogramm Fassadensanierungen, Bekanntgaben, Anfragen u.v.m. - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend neben dem Haushalt 2020 folgende Punkte auf der Tagesordnung:
+++ Bekanntgaben +++
Auf dem Dach des Rathauses darf keine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Dies sei laut dem Landesamt für Denkmalpflege bei Baudenkmälern allgemein nicht zulässig Darüber informierte Baudirektor Helmut Resch.
Wegen Eigenbedarf wurden dem Frauenarzt am Klinikum Fichtelgebirge im Haus Selb die Praxisräume gekündigt. Wie Wirtschaftsförderin Nadja Hochmuth weiter erklärte, unterstütze man von städtischer Seite den Arzt auf der Suche nach entsprechenden neuen Räumlichkeiten.
+++ Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung +++
Die zum 1.1.2000 in Kraft getreten Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt hat eine Geltungsdauer von 20 Jahren. Das Rechtsamt hat diese infolgedessen überarbeitet und der aktuellen Gesetzeslage angepasst. Dabei wurde auch der Punkt „Halten von Hunden“ geändert. Hier hieß es, dass Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 45cm auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen nicht frei herumlaufen dürfen, es sei denn, „dass sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen“. Dieser Passus wird gestrichen, da das tatbestandsmerkmal „Zuverlässig gehorchen“ von der Verwaltung nicht rechtssicher nachgeprüft werden könne.
Der Stadtrat stimmte den Entwurf der neuen Verordnung zu. Die Geltungsdauer ist vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2039 ausgelegt.
+++ Förderprogramm Fassadensanierungen +++
Festgelegt wurde der Geltungsbereich für ein kommunales Förderprogramm zur Durchführung von Fassadensanierungen und Hofbegrünungen. Bei diesem Programm beträgt der Fördersatz maximal 30 Prozent der anrechenbaren Kosten. Von der Fördersumme übernimmt die Regierung 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent trägt die Stadt.
Förderfähig sin bei der Sanierung der Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Dächern einschließlich Dachaufbauten, Einfahrten, Einfriedungen und Treppen grundsätzlich die Kosten der Kostengruppen 300 und 400 nach der DIN 376. Bei der Begrünung der Fassaden und bei der Entsiegelung von Flächen sind die Kosten der Kostengruppe 500 förderfähig. Nicht förderfähig sind Kosten, die dem ordnungsgemäßen Bauunterhalt dienen, wie z.B. Erneuerung des Fassadenanstrichs, sowie Kosten der rein energetischen Sanierung.
Fördervoraussetzung für die privaten Antragsteller ist zunächst die Wahrnehmung einer professionellen Sanierungsberatung, die seitens der Kommune stets kostenfrei angeboten werden muss. Auch muss sich bei der Ausführung des Vorhabens unter anderem an den Vorgaben der Gestaltungsfibel orientiert werden.
Im Haushaltsplan 2020 ist bei diesem Förderprogramm ein Ansatz von 350.000 Euro vorgesehen.
+++ Aufstellung einer Stahl-Skulptur +++
Der Kunstverein Hochfranken Selb e.V. wollte im Zuge eines deutsch-tschechischen Kunstprojektes jeweils eine Stahl-Skulptur in Form eines Rades (aus Baustahl, der rosten soll) in Selb und Asch aufstellen. In Selb war als Standort der südöstliche Ausgang des Grafenmühlweihers vorgesehen. Der Verein bat um unentgeltliche Nutzung auf die Dauer von mindestens zehn Jahren der genannten städtischen Fläche. Mit 16:7-Stimmen quer durch alle Fraktionen wurde sich allerdings mehrheitlich gegen diesen Wunsch ausgesprochen. Zwar wurde gerade das länderübergreifende Miteinander gelobt, und auch wurde sich geäußert, dass man Kunstprojekten grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Negativ stimmte dagegen zum einen, dass der Stadtrat die Stahl-Skulptur noch nicht einmal als Entwurf zu Gesicht bekam, zum anderen wünsche man sich ein anderes genutztes Material, würden bereits einige andere rostende Skulpturen im Stadtgebiet in der Bevölkerung nur wenig Anerkennung finden.
+++ Stadtumbau West – Stadtumbaugebiete +++
Für Gebiete mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten können Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden, die mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Dazu ist es jeweils erforderlich, das betroffene Areal als Stadtumbaugebiet festzulegen. Planungsgrundlage hierzu ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK), in dem für das jeweilige Gebiet die strategischen Ziele und Maßnahmen definiert werden. Bereits 2013 hat der Stadtrat den Bereich Ludwigstraße, Schillerstraße, Von-der-Tann-Straße, Obere Bergstraße, Pfarrstraße und Bachstraße als Stadtumbaugebiet „Innenstadt 1“ beschlossen. Hier soll neben der Belebung der Innenstadt insbesondere die Innenstadt als Wohnstandort deutlich gestärkt, Gebäudeleerstände beseitigt und städtebauliche Funktionsverluste beseitigt werden.
Da der bisherige nur den östlichen Teil der Innenstadt erfasst, ist es, um in Aussicht gestellte Mittel der Städtebauförderung in Anspruch nehmen zu können, notwendig, das Stadtumbaugebiet zu erweitern bzw. ein weiteres Stadtumbaugebiet für den südlichen und westlichen Teil der Innenstadt festzulegen.
Durch den Stadtrat beschlossen wurde beschlossen, dass das Stadtumbaugebiet „Innenstadt 1“ um den Bereich südlich der Pfarrstraße sowie zwischen Martin-Luther-Platz, Ludwigstraße und Schillerstraße erweitert wird. Weiter wird der Bereich zwischen Ludwigstraße, Burgstraße, Schlossplatz, Schlossberg südlich der Talstraße und beidseits der Mühlstraße als Stadtumbaugebiet „Innenstadt 2“ festgelegt.
+++ Anfragen +++
Kai Hammerschmidt (SPD) fragte nach, ob man die als Parkplatz genutzte Grünfläche im Bereich der Oberen Bergstraße besser erschließen könne. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erklärte, dass hier ein Parken rein rechtlich nicht zulässig sei, dies jedoch geduldet werde und dies auf eigene Verantwortung geschehe. Verkehrsrechtlich könne man dies allein schon aufgrund des dortigen öffentlichen Gehweges nicht als Parkplatz ausweisen. Grundsätzlich habe man das Thema Parkplatz, was dann konsequent mit dem Wegfall des bestehenden Gehweges umgesetzt werden müsste, an dieser Stelle allerdings am Schirm.
Roland Graf (SPD) wollte wissen, ob im Eisstadion von Vereinsseite die erforderlichen Maßnahmen bezüglich Brandschutz zwischenzeitlich erfüllt wurde. Helmut Reisch antwortete, dass der VER darüber informiert habe, dass die Brandschutztür eingebaut worden sei. Das Bauamt werde noch in dieser Woche vor Ort entsprechend kontrollieren.
Carsten Hentschel (CSU) erwähnte, dass sich noch immer LWK im Wohngebiet Kappel verirren würden. Ihm wurde erklärt, dass dies wohl aufgrund noch nicht aktualisierter Navigationssysteme zusammenhänge, weshalb von der Autobahn aus kommend fälschlicherweise der erste anstatt des zweiten Kreisverkehres in Fahrtrichtung Selb genommen werde. Grundsätzlich sei der LKW-Verkehr in diesem Wohngebiet jedoch schon deutlich zurückgegangen.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Der Hinweis von Ortssprecher Thomas Rohstock, einen anderen Standort für das das vom Naturpark Fichtelgebirge aufgestellte Hinweisschild Radweg in Silberbach zu wählen, wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Auf Vorschlag von Erwin Benker (FWS) wird durch den städtischen Bauhof das Verkehrszeichen Sackgassen-Verkehrszeichen in der Peuntstraße in Plößberg zur besseren Einsehbarkeit zeitnah versetzt und mit dem Zusatz „Keine Wendemöglichkeit“ versehen.
Der Forstbetrieb Selb empfiehlt, weiter den Weg für öffentlichen Verkehr vom Eisstadion bis zum Wunsiedler Weiher offen zu lassen. Damit wird einem Vorschlag aus der Bürgersprechstunden entgegnet, diesen Abschnitt für PKW-Verkehr zu sperren. Begründet wird diese u.a. mit der Zufahrt zum Privatbesitz des ehemaligen Hotels Wunsiedler Weiher sowie Fischereiberechtigte, die diesen Weg nutzen. Eine Überwachung einer Sperrung wäre sehr schwierig.
Noch in diesem Monat wird das Staatliche Bauamt im Rahmen einer Verkehrsschau den Hinweis von Erwin Badmüller (Heidelheim) auf die Abbiegespur auf der Staatsstraße zum Ort aufnehmen. Angesprochen wurde hier, dass es schwierig sei, ohne Gefährdung in den Ort einzubiegen. Vorgeschlagen wurde das Aufstellen eines Überholverbotsschildes.
+++ Bürgersprechstunde +++
Thomas Storch fordert in der Schillerstraße zum Einkaufszentrum in der Kraft eine bessere Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Ihm wurde mitgeteilt, dass im Zuge des neuen Busbahnhofs eine Überquerung im Bereich der Ludwigpassage angedacht sei und somit eine bessere Anbindung der Innenstadt/Ludwigstraße zur Fachmarktzentrum entstehen werde.
Weiter bemängelte der Bürger, dass eine Überquerung der Straße im Bereich der Fischhalle gefährlich sei. Auch Radfahrer hätten von der Pfaffenleithe aus kommend nur schlechte Einsicht in die Hohenberger Straße. Den Vorschlag eines Verkehrsspiegels zur zunächst kurzfristigen Verbesserung lehnte Pötzsch allerdings ab. Fahrlässig könnten sich Radfahrer dann nur auf diesen Spiegel verlassen. Auch mit einer Schwelle auf der Straße, die PKW-Fahrer zum langsameren Fahren zwingen würde, habe man an anderen Stellen eher negative Erfahrungen gemacht.