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22.6.2020 – In gleich drei Fällen leisteten Bekannte/Freunde am Sonntag bei Grenzübertritten von Tschechien nach Deutschland im Bereich Selb und Schirnding Beihilfe zur unerlaubten Einreise und machten sich damit auch selbst strafbar.

Bereits gegen 4.45 Uhr reiste ein PKW mit deutscher Zulassung über den ehemaligen Grenzübergang Selb/Asch nach Deutschland ein. Bei einer Kontrolle des 19-jährigen Fahrers durch Selber Bundespolizisten wurde festgestellt, dass der junge Albaner nach der Stempellage in seinem Reisepass die zulässige Aufenthaltsdauer bereits um 58 Tage im Schengengebiet überschritten hatte. Nach Abschluss der grenzpolizeilichen Sachbearbeitung und Strafanzeigenerstattung musste er nach Tschechien zurückkehren. Auch für den Beifahrer und Halter des PKW -mit gültigem Reisepass und Aufenthaltstitel- bleibt dies nicht ohne Konsequenzen, er muss sich wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise verantworten.

So ergeht es auch einem 51-jährigen Reisenden, der gegen 17 Uhr auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße 303 im Bereich Schirnding von der Kontrolleinheit Verkehr des Selber Zolls kontrolliert wurde. Hier konnte die 54-jährige Beifahrerin keine erforderlichen Reisedokumente vorlegen. Daraufhin wurde die weitere grenzpolizeiliche Sachbearbeitung von der zuständigen Selber Bundespolizei übernommen. Nun werden die Vietnamesin und ihr deutscher Freund in naher Zukunft Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Gegen 17.25 Uhr überprüfte eine Streife der Selber Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang in Schirnding ein irakisches Pärchen in einem PKW mit deutschem Kennzeichen. Während der 21-jährige Fahrer über erforderliche Reisedokumente für einen Grenzübertritt verfügte, hatte seine 20-jährige Beifahrerin über eine Mitnahme ihres Reisepasses nach Tschechien verzichtet. Damit bekommt die junge Irakerin eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und ihr Freund eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.

 

Hinweis der Selber Bundespolizei: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es unabdingbar, die Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen. EU-Bürger - auch Deutsche - machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig, Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.

selb-live.de – Presseinfo Bundespolizei Selb

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