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haushalt selb 202212.11.2021 – Der Sparkurs und die seriöse Finanzpolitik der vergangenen Jahre ermöglicht der Stadt Selb einen ausgeglichenen Haushaltsplan für das Jahr 2022 und lässt weiter Investitionen zu. Allerdings mussten Abstriche vorgenommen werden. Außerdem kommt die Stadt Selb nicht um eine Anhebung ihrer Hebesätze und um eine Darlehensaufnahme herum.

„Der Haushaltsplan des Jahres 2022 konnte so aufgestellt werden, dass er ausgeglichen ist“, erklärte Stadtkämmerer Heinrich Moser den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschuss des Selber Stadtrats. Die von der Stadt Selb beschlossene und eingeleitete Konsolidierung wirke sich nach wie vor positiv aus. Dazu komme eine Entlastung aus der Reduzierung des Schuldenstandes, die natürlich insbesondere durch die erhaltenen Stabilisierungshilfen erreicht wurde.

Da sich bereits erste Anzeichen für eine Erholung der Wirtschaft nach den Auswirkungen durch die Corona-Pandemie abzeichnen würde, sei dieser Haushalt mit Mut und Blick in die Zukunft erstellt worden. Aber: „Es mussten an vielen Stellen teilweise sogar erhebliche Abstriche vorgenommen werden. Weiterhin kommt die Stadt Selb nicht um eine Anhebung ihrer Hebesätze herum. Dies wird auch so im Zusammenhang mit den erhaltenen Stabilisierungshilfen gefordert.“

Der Mechanismus des Finanzausgleichs wirke sich dazu leider auch im Haushaltsjahr 2022 noch nachteilig aus. Bedingt durch eine höhere Steuerkraftzahl muss mehr an Kreisumlage erbracht werden, andererseits wird die Stadt weniger Schlüsselzuweisungen erhalten.

„Der Haushaltsplanentwurf schließt im Ergebnishaushalt mit einem positiven Jahresergebnis ab. Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt schließt ebenfalls positiv, somit trägt sich der laufende Betrieb des Jahres 2022 demnach selbst“, so Moser. Bei den Investitionen und Neuanschaffungen seien nur nicht zurückstellbare und unbedingt erforderliche Maßnahmen aufgenommen worden.

Insgesamt sei es gelungen, einen Haushalt aufzustellen, der signalisiert, dass es auch mit und nach der Corona-Pandemie weitergehen muss. „Gerade deshalb ist und bleibt es auch weiterhin von größter Bedeutung, dass die Konsolidierung konsequent weitergeführt und die Nettoneuverschuldung auf ein unvermeidliches Mindestmaß eingedämmt wird. Es könnten dann auch in den kommenden Jahren ausgeglichene und genehmigungsfähige Haushalte hieraus die Folge sein“, meint der Stadtkämmerer.

 

haushalt selb 2022Haushaltsplanentwurf 2022

Die Stadt Selb wird im Ergebnishaushalt im Jahr 2022 bei den Steuern und ähnlichen Abgaben voraussichtlich 1.737 T€ mehr an Einnahmen erzielen. Es werden hier Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer erwartet, die in den Jahren 2020 und 2021 ausgesetzt wurden. Aus den früher gebildeten Rückstellungen kann voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 1.000 T€ ertragswirksam aufgelöst werden. Die ordentlichen Erträge fallen insgesamt um 922 T€ höher aus als noch im Vorjahr.

Mehraufwendungen fallen voraussichtlich in Höhe von 726 T€ bei den Personalaufwendungen an. Bei den Transferaufwendungen fällt mehr an Aufwand bei der Gewerbesteuerumlage, und bei den Zuschüssen an soziale und ähnliche Einrichtungen an. Die ordentlichen Aufwendungen werden gegenüber dem Vorjahr um 1.327 T€ ansteigen.

Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt lag im Vorjahr bei 773 T€. Er verschlechtert sich im Jahr 2022 auf 854 T€. Er liegt somit auch in diesem Jahr höher als die Auszahlungen für die planmäßigen Tilgungen.

 

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt betragen die

Erträge            36.934.660 €

Aufwendungen  36.429.660 €

Die ordentlichen Erträge liegen bei 33.745 T€ und somit um 922 T€ höher als im Vorjahr. Die ordentlichen Aufwendungen betragen 36.104 T€ und sind damit um 1.327 T€ höher als noch 2021. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit schließt mit einer Summe von minus 2.359.480 €, was einer Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr um 405 T€ entspricht.

Die Finanzerträge liegen bei 3.190 T€ und somit um 144 T€ über dem Vorjahreswert. Die Finanzaufwendungen liegen bei 325 T€ und fallen somit um 46 T€ niedriger aus als im Vorjahr. Das Finanzergebnis beträgt 2.864 T€ und liegt damit um 190 T€ über dem Vorjahresniveau.

Das ordentliche Jahresergebnis beträgt 505.000 € (im Jahr 2021 waren es 720.370 €) und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 215 T€ verschlechtert.

Nach § 24 Abs. 1 KommHV-Doppik soll der Ergebnishaushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn ... der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Da dies 2022 der Fall ist, wird die Vorgabe des § 24 Abs. 1 KommHV-Doppik somit eingehalten.

 

Gegenüber den Ansätzen des Haushaltsjahres 2021 haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:

Erträge

Gewerbesteuer . + 1.310 T€

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  + 200 T€

Schlüsselzuweisung      - 391 T€

Auflösung von Rückstellungen   - 480 T€

 

Aufwendungen

Personalaufwendungen + 726 T€

Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen + 107 T€

Gewerbesteuerumlage  + 169 T€

Zuschüsse an soziale und ähnliche. Einrichtungen (BayKiBiG)    + 341 T€

 

Für die Berechnung von kalkulatorischen Zinsen soll, dem erwarteten Zinsgefüge 2022 entsprechend, ein Zinssatz von 5,5 % (bei Halbverzinsung 2,75 %) zugrunde gelegt werden. Dieser Zinssatz wird nach wie vor im Zusammenhang mit Gebührenkalkulationen nach dem Kommunalabgabengesetz – KAG benötigt.

Für das Jahr 2022 wurde das Budget der VHS an den Umfang der Volkshochschule Fichtelgebirge angepasst. Auch das Budget der Musikschule wurde angepasst. Hier wurden auf Wunsch der jeweiligen Einrichtungsleitungen mehrere Produkte zu einem verschmolzen. Das Budget des kommunalen Kinos ist noch immer als vorläufig zu sehen, da bisher noch kein Betrieb stattgefunden hat.

Auf der folgenden Seite sind die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten im Vergleich zum Vorjahr tabellarisch dargestellt. Daneben werden die Abweichungen gegenüber der Vorjahreswerte in Euro und der entsprechende Prozentanteil an der Gesamtsumme mit angegeben.

 

Finanzhaushalt

Die Veranschlagungen im Finanzhaushalt sollten, im Hinblick auf die dafür erforderliche Neuverschuldung, auf nicht zurückstellbare Investitionen und nur unbedingt erforderliche Neuanschaffungen beschränkt werden.

Der Finanzhaushalt enthält – wie nachfolgend dargestellt – die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit.

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   34.547.080 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 33.693.400 €

Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit          853.680 €

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  

Zuschüsse für Maßnahmen und Anschaffungen  11.298.650 €

Investitionspauschale   229.150 €

Erschließungsbeiträge - sog. Altfälle -    10.000 €

Veräußerungen von Grundstücken. 300.000 €

Darlehensrückzahlungen. 5.360 €

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Erwerb von Grundstücken         1.078.000 €

Auszahlungen für Baumaßnahmen        16.812.500 €

Erwerb von beweglichem Sachvermögen           361.460 €

Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 707.150 €

Saldo der Investitionstätigkeit   - 7.115.950 €

 

Kredittilgungen 716.700 €

Saldo der Finanzierungstätigkeit - 716.700 €

 

Finanzmittelfehlbetrag         - 6.978.970 €

 

Um alle Investitionen des Finanzhaushalts durchführen zu können, muss der Finanzmittelfehlbetrag entweder über eine Darlehensneuaufnahme oder durch Einsatz von vorhandener Liquidität (ggf. auch anteilig) aufgebracht werden. Die Kämmerei schlägt derzeit eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5.000 T€ vor. Der Restbetrag (1.979 T€) könnte aus vorhandener Liquidität aufgebracht werden.

Die Nettokreditaufnahme 2022 (Neuverschuldung abzüglich Tilgungen) beläuft sich dann auf 4.283 T€. Der Schuldenstand (tatsächlich aufgenommene Darlehen) der Stadt Selb würde sich bei Durchführung aller geplanten Investitionen von 16.003 T€ (voraussichtlicher Stand Ende 2021) auf 20.286 T€ (Ende 2022) erhöhen. In vorgenanntem Betrag sind die Darlehensaufnahmen des Eigenbetriebes „Abwasserbetriebe Selb“ nicht mit enthalten. 1998 waren bei der Gründung 12,2 Mio.€ auf den Eigenbetrieb übertragen worden. Der Schuldenstand beträgt dort nach der Planung zum Jahresende 2021 voraussichtlich 12.446 T€.

 

Zunächst den vorgelegten Haushaltsentwurf noch nicht zur Beschlussfassung durch den Stadtrat empfehlen wollte die CSU-Fraktion. Stefan Merz erklärte, dass man sich intern noch einmal hinsichtlich zwei Punkten beraten müssen. Zum einen beim Thema der Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B als auch der Gewerbesteuer von 340 auf jeweils 360 v.H. Weiter wurden die Personalkosten in Höhe von rund 12 Mio. Euro angemerkt.

Hierzu wurde seitens der Stadtkämmerei abermals erklärt, dass man, um beispielsweise Stabilisierungshilfen erhalten zu können, seitens den Aufsichtsbehörden aufgefordert werde, Einnahmen zu generieren. Bei den Hebesätzen müsse sich die Stadt bei den Kennzahlen an den Größenklassendurchschnitt anpassen. Marktredwitz habe beispielsweise schon seit längerem den Hebesatz von 360 v.H.. In Selb sei zudem die Gewerbesteuer seit mindestens 25 Jahren nicht mehr erhöht worden, bei den Grundsteuern lediglich moderat vor vier Jahren. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch ergänzte zum Verständnis, dass die Anhebung der Hebesätze eine Erhöhung 5,88 % ausmachen würde.

Bei den angesprochenen Personalkosten, bei der sich an den IST-Werten orientiert werde, wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass hierin auch die Kosten für die VHS Fichtelgebirge mit aufgeführt werden, dem gegenüber dann auch Einnahmen aus Kursgebühren etc. stehen würden.

Roland Schneider (FWS) merkte an, dass beim Waldbad „Langer Teich“ die Mauer entlang des Sprungsturms dringend saniert werden müsse. Entsprechend die Bitte, die im Haushalt für das Waldbad eingestellte Summe von 41.500 Euro auf 60.000 Euro zu erhöhen.

Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss einstimmig zu, wie ebenso den Haushaltsentwurf 2022 einschließlich der Anhebung der Hebesätze an den Stadtrat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

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