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rathaus selb14.10.2021 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Berichterstattung … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 +++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: Die Sanierung und der Umbau des Wohn-Stallhauses im Anwesen Vielitz 13, die Erweiterung eines Versandbüros und die Umgestaltung des Ladehofs im Anwesen Wittelsbacher Straße 42, der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Anwesen Wiesengrund 3a, der Neubau von Balkonen und die Errichtung einer Dachgaube im Anwesen Papiermühlweg 7 / Franz-Heinrich-Straße 11 sowie die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport im Anwesen Markgrafenstraße 13.

 

+++ Errichtung eines barrierefreien Bungalows +++

Die Antragstellerin möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 42, Gemarkung Längenau einen barrierefreien eingeschossigen Bungalow mit ca. 80 m² Wohnfläche errichten.   Das Grundstück liegt am Ortsrand von Längenau und ist mit einer landwirtschaftlichen Anlage bebaut. Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild“ dar. Ein möglicher Standort befindet sich im Außenbereich und ist zudem als Biotop kartiert und entsprechend geschützt. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen hier Versagensgründe, da diese Fläche als arten- und strukturreiches Dauergrünland gesehen wird und somit unter den gesetzlichen Biotopschutz fällt.

Ein weiterer möglicher Standort kann dagegen als Ergänzung zur bestehenden Bebauung und damit als Baulücke gesehen werden und wird damit dem Innenbereich zugeordnet. Etwaige Versagensgründe gegen das Bauvorhaben liegen hier nicht vor, wenn als Ausgleich für den Verlust der Fläche für den Naturhaushalt ein standortheimischer Laubbaum oder eine Hecke aus heimischen Sträuchern mit ca. 60 m² Grundfläche gepflanzt wird.

Die Errichtung des Bungalows wird für den zweitgenannten Standort als planungsrechtlich zulässig eingestuft. Der Antragstellerin kann unter dem Vorbehalt der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung die Genehmigungsfähigkeit bestätigt werden.

 

+++ Errichtung eines Gartenzaunes +++

Der Antragsteller beabsichtigt im Anwesen „Am Steingeröll 11“ die Errichtung einer Einfriedung entlang der Grundstücksgrenze des Vorgartenbereiches mittels eines 1,20 m hohen Stabgitterzaunes sowie die Errichtung der seitlichen Einfriedung des Grundstückes ebenso mittels eines Stabgitterzaunes mit eingeflochtenen Kunststoffbändern als Sichtschutz.

Bezugnehmend auf den Festsetzungen im Bebauungsplan werden hinsichtlich der Form und des Materials der seitlichen Einfriedung Befreiungen für diese Abweichungen gewährt. Ebenso wird die Befreiung hinsichtlich des Materials der Einfriedung im Vorgartenbereich gewährt, wenn diese anstatt des genannten Sichtschutzes mit mindestens zaunhohen autochthonen Gehölzen hinterpflanzt wird. Das Bauvorhaben ist somit planungsrechtlich zulässig.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) erkundigte sich, warum die Kehrmaschine am Reuthberg innerhalb von drei Tagen zweimal fährt und ob dies gewollt sei.

Stellungnahme seitens des Tiefbauamtes: Die Routen der Kehrmaschine sind durch einen Kehrplan geregelt. Dieser wurde 1998 von Herrn Oberbürgermeister Schürer verabschiedet. Dort wurde festgelegt, dass die Kehrmaschine am Dienstag und am Donnerstag am Reuthberg fährt. Der Vertrag mit der Firma Franz wird zum Jahresende gekündigt. Danach übernimmt der Bauhof diese Arbeiten. Danach können auch die Routen angepasst werden.

Weiter fragte Wejmelka an, wann die E-Bike Stationen genutzt werden können. Stellungnahme hierzu: Vor Inbetriebnahme der E-Bike-Stationen war der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Wunsiedel i.F. und der Großen Kreisstadt Selb notwendig. Die E-Bike-Boxen am Brauhaus-Parkplatz (Schillerstraße) sind am 04.10.2021 in Betrieb genommen worden. Für die Boxen am Brückenradweg (Fischhalle Tauer) werden die noch notwendigen Elektroarbeiten abgeschlossen, so dass die Boxen Ende der 41. bzw. in der 42. Kalenderwoche von jedermann genutzt werden können.

 

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