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rathaus selb16.9.2021 – Die Erweiterung des Netto-Marktes, der Neubau des VIP Bereich an die bestehende Eissporthalle, geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Die Erweiterung des Netto-Marktes im Albert-Pausch-Ring, die Errichtung eines Anbaus an der Halle in der Hohenberger Straße 35 sowie der Neubau einer Halle mit Lager, Werkstatt und Büroräumen in der Schlachthofstraße.

 

+++ Aufstellung eines Pavillons +++

Der Erlaubnisbescheid für das Vorhaben, auf der Terrasse des Anwesen Hermann-Hesse-Weg 9 einen Pavillon aufzustellen, wird in Aussicht gestellt.

Der Pavillon, der als Überdachung der bestehenden Terrasse dienen soll, überschreitet zwar die südwestliche Baugrenze um ca. 3 Meter. Zudem widerspricht das geplante Flachdach des Pavillons der festgesetzten Dachform für diesen Bereich (Satteldach mit einer Dachneigung von 36°).

Diese Abweichungen sind jedoch städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Nachbarn haben der Planung bereits zugestimmt. Entsprechend notwendige Befreiungen werden gewährt.

 

+++ Nutzungsänderung von privatem Wohnraum für gewerbliche Zwecke +++

Die Antragstellerin plant im 1. Obergeschoss des Anwesens Danziger Straße 2 die
Nutzungsänderung eines Kinderzimmers zu einer Gold- und Silberschmiede-Werkstatt.       
Das Objekt befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet. Das ausgeübte Handwerk beläuft sich hauptsächlich auf die Herstellung von Schmuckstücken. Dabei kommen folgende Geräte zum Einsatz: Laubsägebogen, Hammer mit Filzunterlage, Biegevorrichtungen für verschiedene Metalle, Dremel zum Polieren sowie Utensilien zum Schleifen (kleine Schleifmaschinen). In der Vergangenheit wurden bereits in einer kleinen Hobbywerkstatt am Standort kleinere Dinge hergestellt.

Diese Fertigung beurteilen die unmittelbaren Nachbarn als nicht störend. Der Vertrieb der Produkte soll über den Onlinehandel abgewickelt werden. Somit entsteht kein Kundenverkehr. Der Versand bedarf keiner größeren Logistik und soll vergleichsweise noch im Intervall privater Bestellungen liegen.

Das Vorhaben ist somit als nicht störender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der BauNVO in einem Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig. Unter der Maßgabe, dass am Standort nur Arbeiten stattfinden, die keine störenden Immissionen hervorrufen, kann der Nutzungsänderung aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Dem Bauvorhaben wurde unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt.

 

+++ Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis +++

Die Antragstellerin beantragt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Sanierung der Selbbachbrücke Rinnwiese (Fl.-Nr. 669/0, Gmk. Unterweißenbach) im Zuge der Ertüchtigung des Eger-Radweges.

Das Gebäude ist in der Denkmalliste der Baudenkmäler mit folgendem Listentext eingetragen: „Einbogige Brücke aus Sandsteinquadern über dem Selbbach Fl.-Nr. 669 nahe dem Zusammenfluss mit der Eger, Mitte 19. Jhd.“

Gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz ist für Veränderungen an Baudenkmälern bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, eine Erlaubnis einzuholen. Im Verfahren wird gemäß Art. 15 Abs. 2 BayDSchG das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, dessen positive fachliche Stellungnahme wiederum für die Förderfähigkeit relevant ist.

Bei diesem Vorhaben wurde im Vorfeld das BLfD schon mit einbezogen. Grundsätzlich bestehen gegen eine positive Bescheidung des Antrages seitens des BLfD keine Einwände. Es sind jedoch vor Ausführung der Arbeiten insbesondere die verwendeten Materialien und Farben im weiteren Verfahren mit den Denkmal-Behörden abzustimmen.

 

+++ Neubau des VIP Bereich an die bestehende Eissporthalle +++

Geplant ist ein Neubau des VIP-Bereichs, der in Massivbauweise errichtet wird und die bestehende Eishalle mit dem bereits genehmigten und im Bau befindlichen neuen Kabinentrakt miteinander verbindet. Der Neubau wird an der Südseite in die Eissporthalle eingebunden.

Aus planungsrechtlicher Sicht besteht mit dem Vorhaben Einverständnis. Das Vorhaben dient der bestehenden Eishalle. Eine Intensivierung des Sportbetriebes und eine damit verbundene Erhöhung von Emissionen ist dadurch nicht zu erwarten.

Der VIP-Bereich soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Städtebaulich ist die Abweichung vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Damit sind die Voraussetzungen für eine Befreiung nach & 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gegeben.

Bauordnungsrechtlich ist festzustellen, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Sonderbau handelt und somit im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen ist. Hierbei sind insbesondere noch die Nachweise über die Standsicherheit und des Brandschutzes sowie der Stellplatznachweis zur Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Unter dieser Bedingung wird die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Auch erklärte Bauamtsleiter Helmut Resch auf Nachfrage, dass vertraglich klar geregelt werde, was den dabei mit bedingten Umbau samt Kosten am Bestand der städtischen Immobilie (z.B. der Lüftungsanlage) betrifft. Dies werde noch vor Beginn der Baumaßnahmen dem Stadtrat vorgelegt.

 

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