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11.2.2019 - Der laufende Betrieb unserer Sportvereine wird durch den Freistaat Bayern und die Kommunen in Form der Vereinspauschale finanziell unterstützt. Diese kann laut Mitteilung des Landratsamts Wunsiedel jetzt wieder beantragt werden.

Grundlage für die Vereinspauschale sind die sog. „Mitgliedereinheiten“ der Vereine zu Beginn des laufenden Jahres. Diese setzen sich v. a. aus der Zahl der Mitglieder und der vorgelegten Übungsleiter-Nachweise der Vereine zusammen. Die Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Sport- und Kulturförderung - Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel - spätestens am 1. März 2019 vorgelegt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an die Sportverbände sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes in Kopie beizufügen.

Es wird daraufhin gewiesen, dass grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Schützenbund gemeldeten Mitglieder förderfähig sind.

Das Antragsformular, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel (www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) zum Download bereit. Die Formulare können auch bei Frau Ronja Wunderlich im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Tel.-Nr.: 09232/80-464, Fax-Nr.: 09232/809-464, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angefordert werden. 

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

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