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21.7.2020 - Einen unerlaubt eingereisten aserbaidschanischen Staatsangehörigen haben die Fahnder der Selber Bundespolizei in der Nacht zum Dienstag an der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich Selb, kontrolliert.

Die Beamten überprüften gegen 2 Uhr einen PKW mit deutscher Zulassung. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass ein 35-jähriger Aserbaidschaner über keine für die Einreise nach Deutschland erforderlichen Reisedokumente verfügte.

Die weiteren grenzpolizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die ausweislose Person als Mitreisender einen Ausflug mit seinem Bekannten ins tschechische Nachbarland unternommen und dabei seinen erforderlichen Reisepass für einen Grenzübertritt nicht mitgenommen hatte.

Dies wird für ihn nun strafrechtliche Konsequenzen nach dem Aufenthaltsgesetz haben.

Gegen den 45-jährigen türkischen Fahrer -mit erforderlichen Reisedokumenten- ermittelt die Bundespolizeiinspektion Selb zudem wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.

Die Selber Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien es Pflicht ist, die Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen.

EU-Bürger - auch Deutsche - machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig, Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.

selb-live.de – Presseinfo Bundespolizei Selb

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