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freiraum fichtelgebirge 102020.5.2021 - Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat an fünf Tagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten. Aus diesem Grund gelten ab dem 21. Mai und ab dem 22. Mai folgende – leicht abweichende - Regelungen:

 

Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50, gültig ab dem 21.05.2021:

 

Private Kontakte

  • erlaubt sind eigener Haushalt + ein weiterer Haushalt, max. jedoch 5 Personen
  • Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte bzw. genesene Personen zählen nicht mit
  • weitere Lockerungen gibt es hier erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35

 

Einzelhandel

  • Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels möglich (ohne vorherige Terminvereinbarung, d.h. kein Click&Meet, keine Kontaktdatenerhebung)
  • Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind bei vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung erlaubt (z.B. Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios)
  • Bedarfsnotwendige Ladengeschäfte (z.B. Lebensmittelmärkte, Gartenmärkte, Blumenfachge-schäfte und Buchhandlungen) und Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig öffnen

Hinweis:

Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht der Kund*innen, Maskenpflicht Personal (medizinische Maske), ein Kunde je 10 qm bei den ersten 800 qm, darüber hinaus ein Kunde je 20 qm)

 

Schulen und Kitas

  • Präsenzunterricht in den Klassen der Grundschulstufe
  • Präsenzunterricht an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter oder Wechselunterricht
  • Kindertagesbetreuung geöffnet

Hinweis:

Testung in der Schule mindestens zweimal in der Woche!

 

Außengastronomie ab dem 21.05.2021

  • mit vorheriger Terminbuchung
  • Testpflicht, wenn an einem Tisch mehrere Hausstände sitzen (Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu), die Kontaktbeschränkungen sind zu beachten

 

Sport ab dem 21.05.2021

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wie folgt:
  1. unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen, mit Testnachweis
  2. Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie mit Testnach-weis
  3. die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen und mit Test

 

Beherbergung ab dem 21.05.2021

  • Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind auch zu touristi-schen Zwecken zulässig.
  • gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen im Rahmen des Übernachtungsangebots
  • Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen
  • Voraussetzung: Test bei der Anreise, sowie jede weitere 48 Stunden

 

Weitere Öffnungen ab dem 21.05.2021

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos für Besucher*innen, Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit einem Testnachweis
  • Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnver-kehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen mit Test
  • Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles mit Test
  • Öffnung von Freibädern mit Test

 

 

Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50, gültig ab dem 22.05.2021:

Außengastronomie ab dem 22.05.2021

  • kein Testnachweis erforderlich
  • keine vorherige Terminbuchung notwendig

 

Sport ab dem 22.05.2021

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstät-ten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wie folgt:
  1. unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen (ohne Testnachweis)
  2. Fitnessstudios unter der Voraussetzung der vorherigen Terminbuchung (ohne Testnach-weis)
  3. die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen (ohne Testnachweis)

 

Beherbergung

  • keine Änderung zu den Regelungen vom 21.05.2021

 

Weitere Änderungen ab dem 22.05.2021

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kino für Besucherinnen und Besucher, Durchführung von kulturellen Veranstaltungen ohne Testnachweis
  • Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von me-dizinischen Thermen ohne Test
  • Öffnung von Freibädern ohne Test, aber mit vorheriger Terminbuchung

 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • Zoos und Wildtierparke
  • Museen, Ausstellungen, zoologische/botanische Gärten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten, Seen, Gedenkstätten geöffnet (mit FFP2-Maskenpflicht)
  • Autokinos mit Schutz- und Hygienekonzept

 

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können in Präsenzform stattfinden, wenn dabei der Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Beteiligten gewahrt wird.

 

Testnachweis: Als Testnachweis gilt ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest (vor Ort und unter Aufsicht – z.B. Betreiber eines Beherbergungsbetriebs) oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis.

selb-live.de - Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

 

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