23.3.2020 –Die mobile Teststelle an der Stadthalle Marktleuthen hat die erste Belastungsprobe am Wochenende gut gemeistert. Rund 70 Personen konnten dort abgestrichen werden. Für den heutigen Tag (Montag) waren weitere 70 Tests angekündigt. Die Arbeit verläuft reibungslos und auch aus der
Bevölkerung ist das Verständnis für die Abläufe vor Ort sehr groß, heißt es aus dem Team welches die mobile Teststelle betreut.
Die nun gültige bayernweite Allgemeinverfügung, die Ministerpräsident Markus Söder am Freitag erlassen hat, hat auch im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge weitere Änderungen nach sich gezogen.
So ist die Zulassungsstelle ab morgen (24.03.) für den Parteiverkehr noch weiter eingeschränkt. Triftig notwendige Dinge können nach vorheriger telefonischer Absprache mit der Zulassung (09232/80-225) individuell bearbeitet werden. Denkbar sind Lösungen über den Postweg oder über Kurierdienste. Dies gilt u. a. für Vorhaben wie Abmeldungen und Wieder- oder Neuzulassungen.
Auch der bereits reduzierte Publikumsverkehr im Landratsamt wird weiter eingeschränkt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten vor einem Besuch zu prüfen, ob das Anliegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. In dringenden Angelegenheiten ist eine telefonische Abstimmung und Terminvereinbarung im Vorfeld zwingend erforderlich. Bitte sich an den zuständigen Sachbearbeiter wenden und das weitere Vorgehen besprechen. Alle Ansprechpartner mit der jeweiligen Durchwahl findet man unter: https://www.landkreis-wunsiedel.de/buergerservice/a-z-aufgaben. Alternativ kann die Verwaltung auch telefonisch unter 09232-800 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Die Erreichbarkeit ist während der üblichen Geschäftszeiten weiterhin gegeben. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, Unterlagen nicht mehr persönlich abzugeben, sondern uns ausschließlich per Post zukommen zu lassen.
Darüber hinaus wurde durch den Landkreis die geltende Allgemeinverfügung für Hohenberg/Eger, Neuhaus/Eger und Fischern aufgehoben. Hierbei handelt es sich eher um einen formalen Akt. Der Grund: durch die bayernweit gültige Regelung sind nahezu gleichlautende Regelungen auf Landkreisebene vorerst überflüssig geworden.
selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel