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12.10.2020 - Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge weist darauf hin, dass die Anträge auf Schulwegkostenfreiheit für das vergangene Schuljahr 2019/2020 bis spätestens 31. Oktober 2020 eingereicht werden müssen.

 

Hierunter fallen:

und

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen für Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, keine Zahlungen mehr geleistet werden. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie von der Schule bestätigt werden.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel