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5.2.2026 – Aufgrund der häufigen Nachfrage zur Kommunalwahl, möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass in Vorbereitung auf die Wahl am 8. März 2026 alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen rechtzeitig per Post erhalten! Diese Benachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl, darunter das Wahllokal und die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahl schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, zu beantragen. Briefwahlanträge können bis 6. März 2026, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Selb eingegangen sein. 

Die Briefwahlunterlagen online zu bestellen ist seit dem 2. Februar 2026 möglich.

Bitte beachten, dass die Briefwahlunterlagen erst ab den 16.2.2026 versendet werden dürfen. Der Wahlscheinantrag kann bei der Stadt Selb bis Montag, den 2. März 2026 (18:00 Uhr), online beantragt werden. Danach ist es "online" nicht mehr möglich, weil nicht sichergestellt ist, dass die angeforderten Unterlagen auf dem Postweg noch rechtzeitig vor der Wahl ankommen.

Die Stadt Selb bittet alle Wählerinnen und Wähler, die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen abzuwarten und erst dann alle notwendigen Schritte zur Teilnahme an der Wahl zu unternehmen.

Für weitere Informationen ist auf der Homepage unter www.selb.de/wahlamt alles detailliert aufgeführt.