7.5.2026 – Neben der Besetzung der Ausschüsse und den Wahlen zu den Stellvertretern des Oberbürgermeisters hatten es die Selber Stadträte in ihrer Sitzung am Mittwochabend auch noch u.a. mit der Erhöhung des Kassenkredites im Haushaltsjahr 2026 sowie der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts zu tun. Nachfolgend die Tagesordnungspunkte zusammengefasst:
+++ Erhöhung des Kassenkredites im Haushaltsjahr 2026 +++
Die Stadt Selb sieht sich im laufenden Haushaltsjahr mit angespannten Liquiditätsverhältnissen konfrontiert. Hintergrund sind unter anderem verzögerte Fördermittel-Auszahlungen sowie rückläufige beziehungsweise verspätet eingehende Steuerzahlungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer. Gleichzeitig laufen geplante Investitionen und laufende Verpflichtungen wie Personal- und Betriebskosten unverändert weiter.
Um die Zahlungsfähigkeit der Stadt weiterhin sicherzustellen, soll der bestehende Kassenkreditrahmen von bislang 12 auf 15 Millionen Euro erhöht werden. Laut Verwaltung handelt es sich dabei ausdrücklich nicht um zusätzliche Ausgaben, sondern um eine Maßnahme zur kurzfristigen Überbrückung temporärer Finanzierungslücken. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben soll weiterhin eng überwacht werden.
+++ Satzung der Stadt Selb zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts +++
Beschlossen wurde eine überarbeitete Fassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Neben redaktionellen Aktualisierungen wurde unter anderem eine neue Regelung zur Zahlung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder aufgenommen. Demnach wird die monatliche Entschädigung bei Verhinderung – etwa durch Krankheit oder Urlaub – künftig grundsätzlich nur noch für maximal zwei Monate weitergezahlt; über Ausnahmen entscheidet der Stadtrat im Einzelfall.
+++ Geschäftsordnung des Selber Stadtrats +++
Die Geschäftsordnung des Selber Stadtrats wurde an aktuelle gesetzliche Änderungen angepasst und in einzelnen Punkten neu geregelt. Vorgesehen ist unter anderem eine Neufassung der Zuständigkeiten bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Künftig soll Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch über überplanmäßige Ausgaben bis 25.000 Euro sowie außerplanmäßige Ausgaben bis 15.000 Euro eigenständig entscheiden können, darüber hinaus wären der Haupt- und Finanzausschuss beziehungsweise der Stadtrat zuständig.
Einig waren sich die Stadträte, dass die Stadtratssitzungen weiterhin mittwochs um 18 Uhr stattfinden. Durch die Verwaltung zuvor vorgeschlagen wurde der Donnerstag um 17 Uhr.
+++ Straßennamen für den Quartiersplatz +++
Wieder aufgehoben wurde der Beschluss aus dem Jahr 2022 zur Benennung des Quartiersplatzes am Bahnhof Selb-Stadt als „Václav-Havel-Platz“. Hintergrund ist, dass die zu Ehren des früheren tschechischen Präsidenten Václav Havel geschaffene Statue inzwischen dauerhaft auf dem Goetheplatz aufgestellt wurde. Damit entfällt der ursprünglich geplante räumliche und inhaltliche Zusammenhang zwischen Statue und Platzbenennung. Durch die Rücknahme des Beschlusses sollen mögliche Unklarheiten und Verwechslungen vermieden werden.
+++ Haushaltskonsolidierungskonzept - Fortschreibung 2026 +++
Die finanzielle Situation der Stadt Selb bleibt weiterhin schwierig. Mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2026 reagiert die Stadt auf sinkende Einnahmen und gleichzeitig steigende Ausgaben. Besonders deutlich zeigt sich die angespannte Lage bei der Gewerbesteuer: Nachdem die Einnahmen bereits 2025 um mehr als drei Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr eingebrochen waren, rechnet die Verwaltung auch 2026 mit weiteren deutlichen Rückgängen. Zahlreiche Unternehmen haben ihre Vorauszahlungen reduziert, wodurch sich die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zu 2024 mehr als halbieren könnten.
Gleichzeitig steigen die Belastungen auf der Ausgabenseite weiter an. Neben höheren Energie- und Kraftstoffkosten wirken sich vor allem tarifbedingte Steigerungen bei den Personalkosten auf den Haushalt aus. Die Stadt will deshalb den eingeschlagenen Sparkurs weiter verschärfen. Vorgesehen sind unter anderem eine konsequente Überprüfung freiwilliger Leistungen, eine zurückhaltende Nachbesetzung freier Stellen sowie weitere organisatorische Optimierungen innerhalb der Verwaltung.
Wie aus dem Konsolidierungskonzept hervorgeht, sollen Investitionen künftig noch stärker priorisiert und Einsparpotenziale in allen Bereichen geprüft werden. Bereits laufende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung würden zwar Wirkung zeigen, dennoch sieht die Verwaltung weiterhin erheblichen Handlungsbedarf.
Die beantragte Stabilisierungshilfe des Freistaats Bayern wurde erneut abgelehnt. Als Begründung wurde laut Verwaltung ein aus Sicht der Bewilligungsbehörde nicht ausreichender Konsolidierungswille genannt. Die Stadt hat daher auch für 2026 erneut Anträge auf Stabilisierungshilfe und Bedarfszuweisungen gestellt.
Mit dem fortgeschriebenen Konsolidierungskonzept verfolgt die Stadt das Ziel, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit mittelfristig wiederherzustellen und gleichzeitig die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern.