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rathaus selb1.8.2025 – Die Schnellbusverbindung Selb-Marktredwitz, der Erlass einer kommunalen Stellplatz- und Spielplatzsatzung, das künftige Sanierungsgebiet X „Jahnstraße", Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, Anfragen, Berichterstattung… - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend neben den bereits auf selb-live.de veröffentlichten Themen noch folgende Punkte auf der Tagesordnung:

 +++ Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse +++

Die Stadt Selb hat folgende Aufträge vergeben: Die Neuanschaffung von drei Abrollcontainern für den Bauhof erfolgt über die Fa. Container-Vertrieb-Chemnitz, bei der Sanierung der Außentreppe am Krematorium Selb werden die Baumeisterarbeiten von der Fa. Kropf und Natursteinarbeiten von der Fa. Lucka durchgeführt und der Auftrag der Baumeisterarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte auf der Kappel ging an die Fa. HTR Vogtlandbau (Chemnitz).

 

+++ Aufnahme der Schnellbusverbindung Selb-Marktredwitz in das Förderprogramm „Landesbedeutsame Buslinien" +++

Der Stadtrat Selb hat einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion zugestimmt, den Landkreis Wunsiedel bei der Aufnahme der Schnellbusverbindung „Fichtelflitzer“ zwischen Selb und Marktredwitz in das Förderprogramm „Landesbedeutsame Buslinien“ zu unterstützen. Die Stadt erkennt die überregionale Bedeutung der Verbindung für Pendler, Geschäftsreisende und Studierende an und spricht sich für eine langfristige Sicherung der Linie aus. Seit 2023 wird die Verbindung über das begrenzte Förderprogramm „ErNa“ finanziert, dessen Laufzeit jedoch nicht verlängert werden kann. Angesichts bereits erfolgter Kürzungen und drohender weiterer Einschnitte soll durch die Resolution ein starkes Signal an die Fördergeber gesendet werden. Ziel ist es, den Landkreis in seinem Bestreben zu stärken, die Linie dauerhaft abzusichern.

 

+++ Übertragung von Haushaltsermächtigungen +++

In der Stadtratssitzung vom 26.06.2025 wurde die Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2024 in das Jahr 2025 beschlossen. Aufgrund nachträglicher Änderungen mussten die ursprünglichen Beträge korrigiert werden. Dabei wurde ein versehentlich nicht berücksichtigter Investitionszuschuss von 1.000.000 € für den Neubau der Bücherei ergänzt sowie ein zu niedrig angesetzter Betrag für die Altlastenentsorgung bei der Deponie Längenau um rund 2.960 € angepasst. Die aktualisierten Haushaltssummen belaufen sich nun auf 17.227.282,45 € bei den Ausgabeermächtigungen und 11.489.733,45 € bei den Einnahmeermächtigungen.

 

+++ Erlass einer kommunalen Stellplatz- und Spielplatzsatzung +++

Beschlossen wurden die Entwürfe für eine Stellplatz- und eine Spielplatzsatzung, um auf die Reform der Bayerischen Bauordnung zu reagieren. Ab 1. Oktober 2025 liegt die Verantwortung für die Schaffung von Stell- und Spielplätzen bei Neubauten in kommunaler Hand. Die Satzungen regeln die Verpflichtung zur Errichtung entsprechender Anlagen und ermöglichen bei fehlendem Platz eine Ablösezahlung – 3.500 € pro Stellplatz bzw. 200 €/m² bei Kinderspielplätzen. Ziel ist es, den öffentlichen Raum zu entlasten und private Bauherren stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Maßnahme dient zudem der Einnahmesicherung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und ist Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfen.

 

+++ Grundsatzbeschluss zum Verkauf von Wegeflächen in Spielberg +++

Zugestimmt wurde dem Verkauf zweier öffentlicher Verkehrsflächen in der Gemarkung Spielberg. Die betroffenen Flurstücke (Nr. 78/3 und 156/0) verlaufen zwischen Grundstücken eines privaten Antragstellers, der eine bauliche Neugestaltung und Zusammenlegung dieser Flächen plant. Da beide Wege in schlechtem Zustand sind und eine Sanierung für die Stadt rund 200.000 € kosten würde, erscheint der Verkauf wirtschaftlich sinnvoll. Der Antragsteller übernimmt die Herrichtung auf eigene Kosten. Ein notwendiges Einziehungsverfahren gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz wird eingeleitet, da die öffentliche Verkehrsbedeutung der Wege bereits entfallen ist.

 

+++ Künftiges Sanierungsgebiet X "Jahnstraße" der Stadt Selb +++

Der Stadtrat Selb hat in seiner Sitzung am 26. März 2025 einstimmig die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Jahnstraße“ beschlossen. Zuvor hatten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme, wobei lediglich redaktionelle Hinweise eingearbeitet werden mussten. Einwände von Bürgern wurden nicht vorgebracht. Die Sanierung erfolgt im vereinfachten Verfahren und soll innerhalb von 15 Jahren abgeschlossen sein. Grundlage für den Beschluss ist ein umfassender Rahmenplan, der in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken erarbeitet wurde.

 

+++ Umgang mit Immobilien der Stadt Selb +++

Die Stadt Selb verfolgt weiterhin aktiv ihre städtebaulichen Entwicklungsziele und hat in den vergangenen Jahren gezielt Immobilien im Stadtgebiet aufgekauft. Durch die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts und gezielte Ankäufe soll eine städtebauliche Neuordnung eingeleitet und die spätere Vermarktung in Verbindung mit kommunalen und staatlichen Förderprogrammen vorbereitet werden.

Für das Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 2 ist eine Neuaufteilung vorgesehen, um eine städtebauliche Platzsituation zur Verbesserung der Verkehrsführung an der Kreuzung Friedrich-Ebert-/Ludwigstraße zu schaffen. Nach Abschluss der Neuordnung soll das Grundstück im Zusammenhang mit den geplanten Förderprogrammen vermarktet werden.

Das benachbarte Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 5, südlich der Stadtbücherei gelegen, soll mit Mitteln der Städtebauförderung zurückgebaut und in eine öffentliche Fläche umgewandelt werden. Ziel ist es, die Umgebung der Bibliothek aufzuwerten und eine fußläufige Verbindung zwischen Altstadt und Neuer Mitte zu schaffen.

Die Immobilien in der Friedrich-Ebert-Straße 1, Schillerstraße 4 und 6 sowie in der Ludwigstraße 1 befinden sich im Kernbereich des Projekts „Neue Mitte Selb“. Diese sollen – entsprechend dem Rahmenplan und Bauvorbescheid – perspektivisch für Neubauten mit Einzelhandelsnutzung zur Verfügung stehen. Die Gebäude werden vorerst vorgehalten, da deren Vermietung zum Teil noch besteht.

Zwei weitere angrenzende Liegenschaften in der Von-der-Tann-Straße 2 und Wittelsbacherstraße 6 sollen im Sinne des Bebauungsplans „Nordtangente“ neu geordnet werden. Während Teile der Von-der-Tann-Straße 2 künftig dem Straßenausbau dienen sollen, ist für die stark sanierungsbedürftigen Gebäude ein Rückbau vorgesehen. Die verbleibenden Grundstücksflächen sollen zusammengelegt und mit neuer Erschließung vermarktbar gemacht werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt 2026.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) fragte, ob der Gegenverkehr für Radfahrer in der Carl-Zollfrank-Straße möglich ist. Info hierzu: Aufgrund der neuen Rechtslage ist seitens der Polizei, bezugnehmend auf die aktuell gültige Regelung, kein Einwand vorhanden, welcher gegen die Freigabe des Radverkehrs in beide Richtungen auf der Carl-Zollfrank-Straße spricht. Eine Umsetzung wird erfolgen.

Weiterhin fragte Wejmelka, ob die Sitzgelegenheit auf dem Deck am Grafenmühlweiher nur übergangsmäßig entfernt worden ist. Info hierzu: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht musste die Sitzgelegenheit ersatzlos zurückgebaut werden. Insbesondere Kinder hätten auf die Sitzbank klettern und über das Geländer in den Weiher fallen können.