Drucken

rathaus selb26.8.2021 – Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Kreisverkehrs am Marienplatz, die Wiedereröffnung des Hallenbades, Bauvorhaben, Anfragen, u.v.m. - der Ferienausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend folgende Punkte auf seiner Tagesordnung:

 

+++ Neubau einer Terrassenüberdachung +++

Dem geplanten Neubau einer Terrassenüberdachung im Anwesen „Am Steingeröll 2“ in Selb wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt.

Die geplante Terrassenüberdachung überschreitet zwar die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um ca. 3,50 m in südwestliche Richtung. Weiterhin soll die Überdachung mit einem flach geneigten Pultdach von 6° Dachneigung errichtet werden, wenngleich der Bebauungsplan hier 35° bis 45° Dachneigung vorschreibt. Für beide Abweichungen kann jedoch aus städtebaulicher Sicht jeweils eine entsprechende Befreiung nach BauGB befürwortet werden. Die Baugenehmigung wird folglich in Aussicht gestellt.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses +++

Keine Einwände gibt es gegen das Vorhaben, auf der Fl.-Nr. 344/25, Gmk. Selb-Plößberg, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten.

Die hier im Bebauungsplan „Hoher Berg“ festgesetzte östliche Baugrenze wird durch das Vorhaben um etwa 2,50 m überschritten. Die geplante Dachneigung des Einfamilienhauses wird mit 25° angegeben. Dies widerspricht der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 35°-43°. Die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe des Kniestocks von 1,00 m wird um ca. 0,70 m überschritten.

Die Überschreitung der Baugrenze wird in erster Linie damit begründet, dass die Garage aufgrund der Geländesituation an der Westgrenze platziert wurde und in der Folge das Gebäude entsprechend in ostwärtige Richtung verschoben wurde.      
Die Unterschreitung der Mindestdachneigung ist dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein Fertighaus handelt und derartige Änderungen in der Folge aufwändig sind und nur mit erheblichen Aufwendungen erreicht werden können.

Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

Das Baugrundstück liegt am Rande des Geltungsbereiches, also hin zur freien Landschaft. Um eine bessere Einbindung der Bebauung in das Landschaftsbild zu erreichen, reduziert der Bebauungsplan entlang seiner dem Außenbereich zugewandten Grenzen die mögliche Höhe der Gebäude, indem er nur noch Häuser mit Erd- und Dachgeschoss und gleichzeitig begrenzter Kniestockhöhe zulässt.            
Insofern liegt durch die Überschreitung der maximal zulässigen Kniestockhöhe um etwa 0,70 m ein Widerspruch zu einem Grundzug der Planung nahe. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass das Haus die nach dem Bebauungsplan zulässige Höheneinstellung nicht ausschöpft, also etwa 0,50 m tiefer liegt.

Damit relativiert sich die Überschreitung der Kniestockhöhe, sodass die geplante Gebäudehöhe auch bei Einhaltung aller Festsetzungen erreicht oder gar überschritten werden könnte. Die reduzierte Dachneigung des Haustyps, es handelt sich um ein Fertighaus, kommt der eigentlichen Planungsabsicht entgegen. Damit steht die Abweichung noch im Einklang mit den Grundzügen der Planung.

Die Abweichung ist auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Damit sind für vorgenannte Abweichungen die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB jeweils gegeben.

Dem Bauvorhaben wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

Die Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Einfriedung und Freiflächengestaltung sind zu gegebener Zeit zu beachten.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage+++

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 451/12 und 451/13, Gmk. Selb-Erkersreuth, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage.

Entgegen der Festsetzung des Bebauungsplans, dass Gebäude mit einem geneigten Dach auszuführen sind - damit wird der Lage im ländlichen Raum bzgl. des Orts- und Landschaftsbildes Rechnung getragen - ist die Garage mit einem Flachdach geplant.

Die Abweichung ist im Grunde städtebaulich vertretbar. Sie sollte aber entsprechend der textlichen Festsetzung „Dach- und Wandbegrünung“ unter der Auflage erteilt werden, dass das Flachdach extensiv zu begrünen ist. Die Abweichung ist dann auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

Dem Bauvorhaben stimmte der Ferienausschuss unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zu, die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt. Die Festsetzungen zur Einfriedung und Grünordnung sind zu gegebener Zeit zu beachten.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Kai Hammerschmidt (SPD) hat vor zwei Jahren einen Antrag auf Anbringung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Ascher Straße und Christian Höfer Ring, auf Seiten der Ascher Straße, gestellt. Da der Pumptrack sehr gut angenommen wird, bat er, den Antrag nochmals auf Umsetzung zu prüfen.

Laut Stellungnahme des Tiefbauamtes ist dort bereits ein Überweg vorhanden. Dieser ist allerdings unzulässig und wird demnächst rückgebaut. Dadurch, dass an den Kreuzungsarmen jeweils zwei Fahrstreifen in einer Richtung (Linksabbieger und Rechtsabbieger) vorhanden sind, ist die Anlage eines Überwegs in unmittelbarerer Kreuzungsnähe nicht gestattet. Das Tiefbauamt prüft Alternativlösungen (z.B. eine Fußgängerampel analog Hallenbad/Rosenthal-Park, eine Signalisierung der gesamten Kreuzung mit Fußgängerquerungen).

 

Anwohner des Kirchleinsgrund hätten Roland Graf (SPD) gebeten zu fragen, ob der Bauhof den Gehweg von den hereinwachsenden Hecken und Sträuchern befreien könne. 

Das Ordnungsamt der Stadt Selb hat die Eigentümer mittels Schreiben aufgefordert, das überstehende Geäst bis zum 11. August zurückzuschneiden.

 

Weiterhin hätten Anwohner aus Erkersreuth Roland Graf informiert, dass erhebliche Straßenschäden entlang der Straße Langer Berg vorhanden wären. Die Anwohner hätten diese sporadisch selbst verfüllt. Er bat um eine Prüfung.

Die Straße ist anteilig als Ortstraße gewidmet (Straßenbaulastträger Stadt Selb), nicht ausgebaut und lediglich mit Asphaltfräsgut befestigt. Der Zustand ist laut Tiefbauamt in Ordnung. Kleinere Ausbesserungsarbeiten können durch den Bauhof erledigt werden.

 

Der renaturierte Bereich des Selbbachs hinter der Pizzeria „Sale und Pepe“ werde insbesondere von Radfahrern gut angenommen. Diese würden ihre Räder in die Wiese ablegen und stellen somit eine Gefahr für bspw. Kinder dar. Roland Graf fragte, ob es dort möglich wäre, Fahrradständer anzubringen.

Zu den Fahrradboxen wurden Fahrradständer mitgeliefert. Laut Tiefbauamt können die Boxen auch an anderen Standorten aufgestellt werden. Für die Aufstellung an dem besagten Standort ist allerdings im Voraus, laut dem Amt für Stadtumbaumanagement, eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen. Ein möglicher Ausführungszeitraum kann demnach nicht benannt werden.

 

Erwin Benker (FWS) bat, dass das herrenlose Fahrzeug am Wendeplatz beim Aldi baldmöglichst entsorgt werden solle, da es bereits seit sechs Wochen dort stehen würde.

Das Fahrzeug befindet sich aktuell noch auf einer Gemeindestraße für dessen Entfernung primär die Stadt Selb als Straßenbaubehörde zuständig ist. Bzgl. der Beseitigung wurde sich mit dem Bauhof verständigt, dass das Fahrzeug durch einen Abschleppdienst vorerst auf den Baubetriebshof verbracht wird. Die Kreisverwaltungsbehörde übernimmt auf Antrag erst die Verwertung des bereits vom öffentlichen Verkehrsgrund entfernten Fahrzeugs.

 

+++ Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) hakte zum Thema Kreisverkehr Marienplatz nach. Baudirektor Helmut Resch erklärte, dass hier mit der erst kürzlich erfolgten Fertigstellung der Maßnahmen durch die ESM/AWS mit dem Straßenbau man habe beginnen können. Zwar werde im Rahmen der Möglichkeiten bereits intensiv weitergearbeitet. Die allgemeine Situation in Bezug auf die Lieferung von Baumaterialien im Hoch- und Tiefbau habe sich allerdings derart verschärft, dass nun mit einer Befahrbarkeit des zukünftigen Kreisverkehrs wohl erst Ende Oktober gerechnet werden kann.

In diesem Zusammenhang erwähnte Resch auf weitere Nachfrage, dass folglich mit dem Bau des Kreisverkehrs am Goetheplatz dann wohl erst im neuen Jahr gestartet werden wird. Zuvor dürften hier lediglich erste Arbeiten durch die ESM/AWS erfolgen. Weiter bestätigte er, dass aktuell daran gearbeitet werde, die Verbindung Heinestraße/Vielitzer Straße baldmöglichst wieder freigeben zu können.

 

Wejmelka gab in der Sitzung zudem zur Information, dass im Porzellangässchen Schäden aufgetreten sind.

 

Roland Graf (SPD) wollte wissen, ab wann das Selber Hallenbad wieder seinen Betrieb aufnehmen kann. Wie auf selb-live.de berichtet, erhält die Einrichtung neue Rohrsysteme und neue Filter. Diese technischen Instandhaltungen und Wartungsarbeiten, die für Badegäste nicht sichtbar sein werden, werden wohl erst in „Minimum acht Wochen“ abgeschlossen sein, wie Resch erklärte. Der stellvertretende Bürgermeister Dr. Klaus von Stetten ergänzte, dass hierbei auch der deutlich verzögerte Genehmigungsprozess durch das Landratsamt beim Bezug auf Punkte der Hygiene lange Hinausschiebungen mit sich gebracht hätten.

 

Wolfgang Kreil (CSU) mahnte an, dass der Kran im Bürgerpark sich nicht mehr entsprechend den Windverhältnissen bewege, wohl arretiert sein könnte. Dies könnte gegebenenfalls eine Gefahr darstellen. Entsprechend bat er darum, diesen Umstand zu prüfen.