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30.9.2020 – Das Urteil im Raserprozess ist vor dem Landgericht Hof von der Jugendkammer gefällt: Wegen Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Tötung wurde der 21jährige Angeklagte aus Selb zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zwei Wochen lang lief der Prozess um einen tödlichen Autounfall. Im Februar diesen Jahres fuhr ein 21-Jähriger mit überhöhter Geschwindigkeit (laut einem Gutachter mindestens 80 Stundenkilometer) durch die Selber Innenstadt. In der Wittelsbacher Straße erfasste er dabei einen 19-jährigen Berufsschüler, der aufgrund des starken Aufpralls rund 35 Meter weit durch die Luft geschleudert wurde. Das aus Kulmbach stammende Unfallopfer verstarb noch an der Unfallstelle. Die Jugendkammer des Landgerichts Hof sieht den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft nach Aufnahme der Beweise nicht bestätigt. Angaben des Beifahrers des Angeklagten seien dem Gericht nach zum Teil nicht verwertbar gewesen. Auch die Befragung durch die Polizei sei unter anderem irreführend und suggestiv gewesen. Die Raserei wurde nicht als illegales Autorennen angesehen. Stattdessen kam nun eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung in Frage. Der Angeklagte, der seit dem Unfall in Untersuchungshaft saß, war seit vergangener Woche wieder auf freiem Fuß.

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Opfer-Familie forderten vier Jahre Gefängnis für den Raser. Dessen Verteidiger plädierte auf eine Haftstrafe von maximal sieben Monaten oder einer Geldauflage.

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