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20.1.2020 - Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wird gegen die Planung der Bundesnetzagentur hinsichtlich des Trassenkorridor für den SüdOstLinks juristisch vorgehen. Das hat der Kreisausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen und den Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann mit der Ausarbeitung einer Klage beauftragt.

Baumann berät den Landkreis in dieser Angelegenheit bereits seit über zwei Jahren und wird einen entsprechenden Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Landrat Dr. Karl Döhler: „Der Kreisausschuss hat sich entschlossen, schnellstmöglich gegen die im Dezember vorgelegte Trassenplanung vorzugehen. Wir wollen unseren Worten jetzt auch Taten folgen lassen. Die geplante Trasse würde das Fichtelgebirge aus unserer Sicht nicht nur in unzumutbarer Weise schädigen. Wir wollen auch den Stromkunden Mehrkosten ersparen. Die dann entstehen würden wenn beispielsweise erst am Ende des jetzt folgenden dreijährigen Planfeststellungsverfahrens ein Gericht die Planung kippen wird. Einer unser Hauptkritikpunkte ist, dass ein Trassenverlauf entlang der A93 viel zu wenig untersucht worden ist.“

Die Kritik an einer HGÜ-Trasse durch das Fichtelgebirge ist nicht neu. Bereits im Jahr 2017 hatte der Kreistag den Weg für eine mögliche Klage freigemacht und sich juristische Beratung durch den renommierten Fachanwalt Baumann geholt. Dieser begleitet das Thema seitdem intensiv und hatte die Interessen der Region beispielsweise auch bei den Anhörungen im vergangenen Jahr vertreten.

Mit der Klage betritt der Landkreis juristisches Neuland. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann: „Der Gesetzgeber hat bisher eine Klage gegen das Ergebnis der Bundesfachplanung nicht vorgesehen. Das Europarecht eröffnet aber eine Klagemöglichkeit, weil ansonsten der Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Trassenkorridors zu spät käme und die Bundesnetzagentur zusammen mit dem Übertragungsnetzbetreiber vollendete Tatsachen schaffen würden. Mit dem Eilantrag zum Bundesverwaltungsgericht soll verhindert werden, dass das folgende Planfeststellungsverfahren zur endgültigen Genehmigung des Korridors durch die Bundesnetzagentur begonnen wird, bevor das umstrittene Ergebnis der Bundesfachplanung gerichtlich überprüft worden ist.

Der Landkreis steht mit seinen Bemühungen aller Voraussicht nach nicht allein. Auch Naturschutzverbände tragen sich mit dem Gedanken, gegen die Trasse juristisch vorzugehen.

Anlass für die Entwicklungen ist die Bekanntgabe der Korridor-Planung durch die Bundesnetzagentur am 18.12.2019. Diese hat den Landkreis letztendlich zum Handeln gezwungen. Geht es nach der Bundesnetzagentur soll die Trasse von Kirchenlamitz kommend in Richtung Südosten über Marktleuthen und Marktredwitz weiter in Richtung Mitterteich verlaufen.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

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