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25.1.2021 – Selb. Die seit Sonntag geltenden neuen Bestimmungen zum Infektionsschutz haben die Selber Bundespolizei am Wochenende gut beschäftigt. Bei Kontrollen auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße Asch - Selb und auf der Bundesstraße 303 sind im Lauf des Tages einige Verstöße gegen die aktualisierte Testpflicht festgestellt worden.

Nach wie vor stellen die Beamten "Tanktouristen" fest. Darunter war ein 58-jähriger Mann aus Erfurt, der aus Tschechien eingereist war und bei der Kontrolle gegen 10 Uhr weder einen gültigen Coronatest vorlegen noch einen triftigen Grund für seine Reise nach Tschechien geltend machen konnte. Eine Stunde später ertappten die Bundespolizisten zwei weitere Thüringer ohne die erforderlichen Nachweise. Die 42-jährige Frau und ihr 57-jähriger Begleiter hatten in Tschechien ebenfalls ihr Auto vollgetankt und sich Zigaretten besorgt. Tschechische Staatsbürger, die keinen Testnachweis bei sich hatten, wurden an die Teststelle in Schirnding verwiesen.

Bei Beanstandungen kommt auf die kontrollierten Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu, das durch die zuständigen Landesbehörden betrieben wird. Es drohen empfindliche Geldbußen.

Die Selber Bundespolizei appelliert eindringlich an die Bürger, sich zum Schutz der Gesundheit an die geltenden Regelungen zu halten.

 

Info:

Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden überwachen die Einhaltung der Corona-Einreiseverordnung im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung zur Unterstützung der zuständigen Landesbehörden.

In Erweiterung der bisherigen Maßnahmen an den Binnengrenzen sowie an den See- und Flughäfen haben die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden die Maßnahmen an den Grenzen zu den Hochinzidenzgebieten seit Sonntag, 24. Januar 2021, 00.00 Uhr, in enger Abstimmung mit den Bundesländern weiter intensiviert. An der deutsch-tschechischen Grenze wurde die Kontrolldichte unterhalb der Schwelle von temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen ebenso erhöht.

Vor Reiseantritt muss per negativem Testergebnis oder ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Er kann bei der Einreisekontrolle verlangt werden.

Darüber hinaus müssen sich die Einreisenden vor der Einreise elektronisch unter www.einreiseanmeldung.de anmelden, alternativ ist eine schriftliche Ersatzmitteilung vollständig auszufüllen und auf Verlangen vorzulegen.

Sofern Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgestellt werden, informiert die Bundespolizei das zuständige Gesundheitsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

selb-live.de – Presseinfo Bundespolizei Selb

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