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bundespolizei selb23.4.2019 - Die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb haben in der Nacht zum Samstag (20. April) auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich Selb, einen Syrer und einen Iraner ohne erforderliche Reisedokumente angetroffen.

 

Der 21-jährige Syrer war gegen 3.10 Uhr im Pkw mit einem weiteren Syrer, nach einem Ausflug ins tschechische Nachbarland, wieder nach Deutschland eingereist.

Nur eine halbe Stunde später reiste ein 37-jähriger Iraner -auch ohne Reisedokumente- im PKW eines 34-jährigen Iraners ebenfalls von Tschechien nach Deutschland ein.

Die weitere Sachbearbeitung wurde in beiden Fällen von der zuständigen Selber Bundespolizei übernommen.

Den 21-jährigen Syrer und den 37-jährigen Iraner erwarten nun in naher Zukunft Strafanzeigen nach dem Aufenthaltsgesetz. Auch gegen die beiden in Deutschland wohnhaften Fahrer der PKW wurden Ermittlungen wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise eingeleitet.

Die Selber Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien es Pflicht ist, die Grenzübertrittsdokumente - Reisepass bzw. Personalausweis - mitzuführen. EU-Bürger - auch Deutsche - machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig, Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz. 

selb-live.de – Presseinfo Bundespolizei Selb

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