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rathaus selb21.5.2020 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Die Nutzungsänderung einer Garage zu einem Büro und einer Speisekammer im Anwesen Edith-Stein-Weg 25, die Errichtung einer Wohnmobilgarage auf dem Anwesen Zur Hohen Warte 16 in Silberbach, die Nutzungsänderung von zwei Kellerräumen für gewerbliche Zwecke der Lebensmittellager und -produktion im Anwesen Dürrewiesen 74 sowie am gleichen Anwesen der Anbau eines Balkons.

 

+++ Bauleitplanverfahren „Stopfersfurth-Ost“ +++

Im Baugebiet Stopfersfurth werden derzeit 33 neue Bauparzellen erschlossen. Der Bau der Erschließungsstraßen Teichweg und Roßbachweg soll ca. Ende Juni/Anfang Juli diesen Jahres abgeschlossen sein. Die Hälfte der zukünftigen Baugrundstücke ist bereits reserviert, ein Grundstück verkauft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht für das gesamte Gebiet eine Geschossigkeit von I+D (also ein Erdgeschoss und ein als Vollgeschoss anrechenbares Dachgeschoss) vor. Lediglich ein Gebäude am Roßbachweg weist eine Geschossigkeit von II (Erdgeschoss, Obergeschoss und zusätzliches, nicht als Vollgeschoss anrechenbares Dachgeschoss) auf. Dieses ältere Gebäude war jedoch bei Aufstellung des Bebauungsplanes 1995/96 schon vorhanden und wurde damit überplant.

Ein Bauinteressent plant nun die Errichtung einer sogenannten Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen (II) und einem zusätzlichen Dach (kein Vollgeschoss). Diese Abweichung kann aus planungsrechtlicher Sicht nicht befreit werden, da sie den Grundzügen der Planung widerspricht. Der Interessent hat daraufhin die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Aus städtebaulicher Sicht wäre eine zweigeschossige Bebauung durchaus denkbar, lediglich für den Bereich östlich der Erschießungsstraße „Teichweg“ sollte zur Abzustufung des Baugebietes zur freien Landschaft hin die bisherige Festsetzung I+D beibehalten werden.

Im Zuge der Bebauungsplanänderung könnten auch die Festsetzungen zur Dachform (der Bebauungsplan lässt derzeit nur Sattel- oder Pultdächer zu), Dachneigung und Kniestock den heutigen Anforderungen angepasst werden.

Der Bauausschuss entschied, dass ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet werden soll und gibt damit dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussempfehlung.

 

+++ Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 205 „FOC“ +++

Zur vom Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossenen Satzung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 205 „FOC“ teilte die AWS zum Punkt „Entwässerung“ mit, dass sich die Einleitmenge in die Regenwasserkanalisation von ursprünglich 450 l/s auf 500 l/s erhöht.

Das Regenwasser werde nicht direkt in den Vorfluter eingeleitet, sondern in das bestehende Kanalsystem der Abwasserbetriebe Selb. Das bestehende Kanalsystem leite in den Selbbach ein  Mit Einleitung der oben genannten Regenwassermenge werde die genehmigte Menge nicht überschritten.

Insbesondere im Hinblick auf den zu schließenden städtebaulichen Vertrag – dieser enthält unter anderem Regelungen zur Entwässerung – ist es sinnvoll, den Einleitwert im Bebauungsplan anzugleichen, um widersprüchliche Regelungen im Vertrag bzw. im Bebauungsplan zu vermeiden.

Eine nochmalige Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange hierzu wird nicht für notwendig erachtet, da mit Einleitung der oben genannten Regenwassermenge die bereits genehmigte Menge nicht überschritten werde.

Für die Anpassung des Bebauungsplanentwurfs empfiehlt der Bauausschuss dem Stadtrat, den Satzungsbeschluss vom 25.09.2019 aufzuheben, die unter der textlichen Festsetzung Ziffer 4 geregelte Einleitmenge in den Regenwasserkanal von 450 l/s auf 500 l/s zu erhöhen und den geänderten Bebauungsplanentwurf wieder als Satzung zu beschließen.

 


+++ Änderung der keramischen Brennanlage +++

Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben, im Firmengebäude Lorenz-Hutschenreuther-Straße 81 (Firma Kyocera) die keramische Brennanlage durch den Neubau eines Entbinderungsofens mit thermischer Nachverbrennung wesentlich zu ändern. Folglich kann ein beim Landratsamt Wunsiedel beantragtes immissionsschutzrechtlichen Verfahren durchgeführt werden.

Die Änderung der Brennanlage widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht, solange die Vorgaben zum Schallschutz und zur Luftreinhaltung eingehalten werden.

 

+++ Errichtung und Betrieb einer keramischen Brennanlage +++

Beim Landratsamt Wunsiedel wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer keramischen Brennanlage mit Nebenanlagen im Gebäude Christoph-Krautheim-Str. 98 beantragt, die der Fertigung von Keramikkondensatoren dient.

Das gemeindliche Einvernehmen hierfür wird nach BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass die immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel eingehalten werden.

Zulässig sind im betroffenen Bereich nur Betriebe und Anlagen mit einem solchen Pegel von höchstens 47 dB(A) nachts und höchstens 62 dB(A) tagsüber.

 

+++ Neubau eines Einfamilienhauses +++

Für ein geplantes Einfamilienhaus auf dem Anwesen Vielitz 21 wird eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt.

Nach der vorliegenden Planung wird die Baugrenze im Osten (2,5m) und Süden (2,2m) jeweils über die gesamte Wandlänge überschritten. Städtebaulich sind diese Überschreitungen vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Befreiungen können gewährt werden. Diese Befreiungen gelten auch für den Fall, dass aus brandschutztechnischen Gründen eine Standortverschiebung notwendig werden sollte, die zu einer weiteren Baugrenzenüberschreitung von 1m bis 1,5m führt.

 

+++ Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen +++

Als planungsrechtlich zulässig bewertet wird das Vorhaben, auf Fl. Nr. 106 der Gemarkung Silberbach zwei Wohngebäude mit Garagen errichten. Eine abschließende baurechtliche Beurteilung – konkrete Details liegen noch nicht vor - bleibt dem Genehmigungsverfahren allerdings vorbehalten.

Bei der Bebauung des unbebauten Grundstücks soll gemäß der Planung das östliche Gebäude insgesamt vier 3-Zimmer-Wohnungen mit jeweils ca. 80 m² Wohnfläche enthalten, wobei zwei Etagen sowie ein Dachgeschoss mit Abstellräumen geplant sind. Im westlichen Grundstücksteil ist ein weiteres Haus mit ca. 100 m² Wohnfläche mit Erd- und Dachgeschoss vorgesehen. Außerdem ist jedem Wohnhaus eine Garage bzw. Doppelgarage zugeordnet. Die Zufahrt soll über die Ortsstraße „Zur Hohen Warte“ erfolgen.

 

+++ Errichtung eines Carports mit Flachdach +++

Der Erlaubnisbescheid für die Errichtung eines Carports mit Flachdach auf dem Anwesen Theodor-Storm-Weg 4 wird in Aussicht gestellt. Die Befreiung nach BauGB hinsichtlich der Dachform (Bebauungsplan sieht Satteldächer mit einer Dachneigung von 33 bis 55 Grad
vor) des Carports wird gewährt. Im Baugebiet sind bereits mehrere Flachdachgaragen und Flachdachcarports vorhanden. Das Bauvorhaben ist somit planungsrechtlich zulässig.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage +++

Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Tilsiter Straße 14 wird in Aussicht gestellt und dem Bauvorhaben unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt.

Die Befreiungen hinsichtlich der Erhöhung des Kniestockes und der Überschreitung der Baugrenzen sowie der Dachform der Doppelgarage werden gewährt.

Der Bebauungsplan setzt hier eine maximale Kniestockhöhe von 0,75 m fest. Geplant ist jedoch eine Kniestockhöhe von etwa 1,20 Meter. Bei den seitlichen Anbauten erhöht sich die geplante Kniestockhöhe auf etwa 2,2 m. Nachdem diese Zwerchhäuser jeweils nur gering aus der Fassade hervorspringen, sind diese Abweichungen etwa vergleichbar mit der Situation bei einer Dachgaube. Unterschied wäre hier im Wesentlichen, dass es sich bei der Gaube eben um einen Dachaufbau handeln würde.

Laut Bebauungsplan sind auch Garagen mit einem Satteldach zu errichten. Geplant ist die Garage jedoch mit Flachdach. Die ostwärtige Baugrenze wird durch die Garage um bis zu etwa 5 m – im Mittel etwa um 4 m – und die nördliche Baugrenze durch das Wohnhaus um bis zu etwa 1,6 m (im Mittel etwa um 0,6 m) überschritten.

In der näheren Umgebung zum Vorhaben wurden bereits vergleichbare Abweichungen zugestanden.

 

+++ Teilersatzneubau Rathaus +++

Das Städtische Bauamt soll in einem Teilersatzneubau auf einem Grundstück hinter dem bestehenden Rathaus errichtet werden. Das geplante Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans durch Überschreitung der östlichen Baugrenze um etwa 7,50m. Auch werden im betroffenen Bereich zwei Vollgeschosse festgesetzt. Der Teilersatzneubau wird jedoch mit nur einem Vollgeschoss geplant. Die Abweichungen sind vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege - die Gebäude Ludwigstraße 4 (ehemaliges Amtsgericht) und 6 (Rathaus) stehen unter Denkmalschutz - städtebaulich vertretbar. Einer Baugenehmigung wurde zu gestimmt.

 

+++ Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) fragte zum aktuellen Sachstand eines Hotelprojekts am Zeidlersberg nach. Ihm wurde mitgeteilt, dass der Interessent derzeit noch entsprechende Studien durchführe und Finanzierungsmodelle betrachte. Die Verwaltung werde allerdings nochmals Rücksprache zum genauen Sachstand nehmen.

Roland Schneider (FWS) wollte wissen, warum es bei der Baustelle im Bürgerpark nicht weitergehe. Ihm wurde erklärt, dass hier zunächst eine Spundwand zur Schillerstraße errichtet werden müsse. Die ausführende Firma sei jedoch abgesprungen. Es werde damit gerechnet, dass ein anderes Unternehmen diese in etwa zwei Wochen errichten wird.

selb-live.de – Michael Sporer

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