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10.4.2019 – Genehmigte Bauvorhaben, der Plan einer Drogeriekette, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: die Errichtung eines Hackschnitzelbunkers und eines Heizraumes im Anwesen Heidelheim 3, die Errichtung von Umkleidekabinen des EC Erkersreuth sowie die Errichtung einer Fischerhütte für den Sportfischerverein Schönwald e.V. in Silberbach (Selber Straße).

 

+++ Erweiterung der Verkaufsfläche im Anwesen Dr.-Ludwig-Rieß-Straße  +++

Als planungsrechtlich unzulässig eingestuft, weil es schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Selb erwarten lässt, wurde die von einer Drogeriekette angefragte Erweiterung der Verkaufsfläche auf dem Grundstück des Anwesens Dr.-Ludwig-Rieß-Straße 4.

Hier war geplant, an die Westseite des vorhandenen Gebäudes ein Anbau mit ca. 500 m² zu errichten, so dass dann eine Gesamtfläche von ca. 1.400 m² entstehen wäre. Ferner sollte der momentan leer stehende östliche Laden mit ca. 450 m² saniert und anschließend vom ansässigen Schuhverkauf belegt werden. Der jetzige Gebäudeteil „Deichmann“ einschließlich des geplanten Erweiterungsbaus hätte dann mit einer Verkaufsfläche von ca. 950 bis 1.000 m² von der Drogeriekette genutzt werden sollen.

Im betreffenden Bereich existiert kein Bebauungsplan. Das Vorhaben ist daher nach § 34 Abs. 1 und 3 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (Abs. 1) und wenn von ihm keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der eigenen oder in anderen Gemeinden zu erwarten sind (Abs. 3). Nach planungsrechtlicher Beurteilung handelt es sich bei dieser Größe um einen großflächigen Einzelhandel, wobei Drogerie- und Parfümeriewaren gemäß den Vorgaben der Landesplanung zu den innenstadtrelevanten Sortimenten zählen.

Der Standort in der Dr.-Ludwig-Rieß-Straße ist eindeutig nicht als integrierte Lage zu werten. Das angedachte Sortiment wird aber in der Innenstadt bereits tatsächlich angeboten. Es muss davon ausgegangen werden, dass die zentralen Drogerieläden einen spürbaren Kunden- und Umsatzverlust erleiden würden, wenn sich der geplante neue Markt in der Dr.-Ludwig-Rieß-Straße ansiedeln würde. Der Bauausschuss riet dem Antragsteller von diesem Vorhaben entsprechend ab.

 

+++ Bauleitplanung des Marktes Thierstein +++

Der Marktgemeinderat des Marktes Thierstein hat beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Hopfengrund“ im vereinfachten Verfahren zu ändern. Hier sollen durch Planänderung weitere neun bis zehn Bauparzellen durch den Bau einer Erschließungsspange erschlossen und für Einzel- oder Doppelhausbebauung ausgewiesen werden. Die Stadt Selb wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung an der Bauleitplanung beteiligt und aufgefordert, zur Planung Stellung zu nehmen. Bezüglich der vorliegenden Planung kann festgestellt werden, dass dadurch keine nachteiligen Auswirkungen auf Belange der Stadt Selb zu erwarten sind. Etwaige Bedenken werden daher keine geäußert.

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Anwesen „Am Steingeröll 18 +++

Eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück „Am Steingeröll 18“ wird in Aussicht gestellt. Zwar widerspricht das Bauvorhaben dem Bebauungsplan hinsichtlich der festgesetzten Dachgaubenbreite von maximal 1,50 m (die geplante Dachgaube soll eine Breite von 3,25m erhalten), aus städtebaulicher Sicht ist die Überschreitung jedoch vertretbar, zumal im Baugebiet bereits vergleichbare Abweichungen zugelassen wurden. Auch die Nachbarn haben dem Bauvorhaben bereits zugestimmt.

 

+++ Errichtung einer Fertiggarage in der Stopfersfurther Straße 46 +++

Erlaubt wird die verfahrensfreie Errichtung einer Fertiggarage mit Flachdach auf Grundstück Stopfersfurther Straße 46. Der Bebauungsplan setzt hier als Dachform grundsätzlich das Satteldach fest. Ausnahmsweise können jedoch auch Flachdächer bei erdgeschossigen Gebäuden zugelassen werden, wenn dies mit dem städtebaulichen Gesamtbild vertretbar ist. In der näheren Umgebung sind bereits einige Flachdachgaragen vorhanden.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses im Anwesen Carl-Netzsch-Straße 15 +++

Die Antragsteller planen die Errichtung eines zweiten Einfamilienhauses auf ihrem Anwesen Carl-Netzsch-Straße 15. Dazu soll noch eine Teilfläche des benachbarten Grundstückes erworben und auf gleiche Höhe wie das bereits bebaute Grundstück aufgefüllt werden. Geplant ist ein Haus im Bungalowstil mit Walmdach und einer Grundfläche von rund 110 m². Für die Baustelle ist ein befestigter Weg vorgesehen, der nach Abschluss der Bauarbeiten mit heimischen Hölzern bepflanzt werden soll.

Der geplante Standort für das Wohnhaus liegt zwar größtenteils außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche, ist aber aus städtebaulicher Sicht durchaus vertretbar. Gegen die geplante Auffüllung bestehen aus planungsrechtlicher Sicht ebenfalls keine Bedenken.

Hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung ist die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

Nachdem die vorliegenden Unterlagen nur eine grobe Planung darstellen, kann die Notwendigkeit weiterer Befreiungen nicht ausgeschlossen werden. Dies wird sich aber erst anhand detaillierter Pläne zeigen. Da keine Abweichungen, die die Grundzüge der Planung berühren, erwartet werden, kann den Antragstellern positiv berichtet werden.

Der Bauausschuss stimmte dem Bauvorhaben grundsätzlich zu. Eine abschließende baurechtliche Prüfung des Vorhabens bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Auf Anregung von Erwin Benker (SU/FWS) und nach erfolgter Rücksprache mit dem Unternehmer der Praxis für Physiotherapie in der Friedrich-Ebert-Straße, wird das dortige eingeschränkte Halteverbot versetzt, so dass hier zwei weitere Parkplätze entstehen. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass, ausgenommen von ausgewiesenen Ladezonen, in Selb im Zuge der Gleichbehandlung generell keine Parkplatzreservierungen vorgenommen werden.

 

+++ Anfragen +++

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) erläuterte, dass kommend von der August-Bebel-Straße (Christophorus-Kindergarten) die Schützenstraße oft durch dort parkende Autos nicht bzw. nur beschränkt eingesehen werden kann. Ihr Vorschlag, hier einen Verkehrsspiegel anzubringen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird geprüft.

Erwin Benker (CSU/FWS) sprach einen teils blockierten Geh- und Radweg im Bereich der Reuthstraße durch zu weit auf dem Weg parkenden Autos an.

Roland Schneider (CSU/FWS) ging auf die Parksituation rund um die Friedrich-Ebert-Straße und Martin-Pöhlmann-Straße ein. Er schlug vor, mit dem Eigentümer des Parkplatzes bei den „Selber Diensten“ das Gespräch zu suchen und ggf. durch Nutzung des Parkplatzes hier Abhilfe schaffen zu können.

Pötzsch ergänzte, dass in diesem Bereich in den nächsten Jahren, sei es durch den Bau des Kreisverkehrs am Marienplatz bis hin zur Neugestaltung des Goetheplatz, die Friedrich-Ebert-Straße ohnehin vermehrt als Hauptdurchfahrtstraße fungieren dürfte. Übergangslösungen seien so notwendig Je nach dann endgültiger Verkehrsregelung rund um den Bahnhof bis zur Post könnte ein Einbahnstraßensystem in Betracht kommen.