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rathausschild15.11.2018 – Der kombinierte Haupt- und Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend neben dem Sachstandsbericht zu den Outletplänen und dem Haushaltsplanentwurf 2019 noch nachfolgende Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: Die Erweiterung des Betriebsgebäudes Hartmannstraße 79 mit Errichtung eines Pultdaches auf Bestandsgebäude, die Nutzungsänderung von bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken durch Einbau von zwei Wohneinheiten im Anwesen Mühlbacher Straße 18 in Erkersreuth sowie der Anbau von Balkonen an vorhandenes Wohngebäude in der Heidestraße 62.

 

+++ Errichtung einer Terrassenüberdachung +++

Als planungsrechtlich zulässig bewertet wurde der Plan, an dem Wohngebäude 88 in Oberweißenbach eine Terrassenüberdachung zu errichten. Das Vorhaben soll zwar außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden, die Abweichung ist jedoch städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

+++ Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern +++

Die Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 25 Wohneinheiten und Tiefgaragen in der Hartmannstraße wird in Aussicht gestellt. Unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung stimmte der Bauausschuss dem Bauvorhaben zu.

Der Antragssteller plant hier auf den Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1715/48, 1909/6, 1909/16, 2138/10 und 2138/12 zwei Mehrfamilienhäuser mit Flachdach und Tiefgarage im Untergeschoss zu errichten. Das westliche Gebäude (Haus 1) weist 5 Vollgeschosse mit 14 Wohneinheiten, das östlich gelegen Gebäude (Haus 2) weist 4 Vollgeschosse mit 11 Wohneinheiten aus.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 203 Teil 1 der Stadt Selb, für den die Aufstellung beschlossen ist (§ 33 BauGB). Für die Genehmigung ist Voraussetzung, dass der Bauherr die künftigen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennt.

Die Geschossigkeit und die Baugrenzen werden z.B. eingehalten. Die Festsetzungen zur Einfriedung und Grünordnung sind zu gegebener Zeit zu beachten. Die einzelnen Grundstücksflächen sind zu einem Buchgrundstück zu verschmelzen

 

+++ Anfragen +++

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) merkte an, dass auf der neu errichten Verbindungsstraße von Vielitz nach Selb ein Ortsschild fehlen würde. Dies führe bei PKW-Fahrern dazu, dass häufig mit zu hoher Geschwindigkeit im bereits beginnenden Stadtgebiet gefahren werde. Eine Überprüfung der Verkehrszeichen im dortigen Bereich wurde ihr zugesichert.

Rudolph Pruchnow (CSU/FWS) schlug bereits in einer vorherigen Sitzung vor, im Ortsteil Vielitz durch die Installation von Schwellen die Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit zu erzwingen. Nach Rücksprache mit Fraktionskollege Willy Neupert müsse man hierbei jedoch auf geeignete Stellen achten, gerade bei steileren Straßenabschnitten hätten sonst landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme.

Von Walter Wejmelka (SPD) auf den schlechten Zustand der Hohenberger Straße angesprochen, erklärte Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch, dass es zum einen gut gewesen sei, dass zuletzt noch kein Vollausbau angegangen wurde. In Zeiten der Straßenausbaubeitragssatzung hätte dies den Anwohnern massive mitzutragende Kosten beschert. Die ESM/AWS plane jedoch in naher Zukunft Kanäle und Hausanschlüsse zu erneuern. Absprachen würden derzeit mit dem Staatlichen Straßenbauamt als zuständiger Baulastträger laufen. In den nächsten Jahren müsse die Straße dann Abschnittsweise erneuert werden, eine Vollsperrung der wichtigen Verkehrsachse gelte es zu vermeiden.