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31.8.2017 - „Wir wollen einfach nur in Ruhe leben“, nutzten die Anwohner im Bereich Dürrewiesen die Bürgersprechstunde im Ferienausschuss des Selber Stadtrats. Dies um zu schildern, warum sie gegen den Erlass einer Außenbereichssatzung für das dortige Areal und

damit gegen den Bau von weiteren Wohngebäuden sind. Hintergrund ist, dass hier eine Bauvoranfrage eines jungen Paares für den Bau eine Einfamilienwohnnhauses besteht.

Noch bevor die Bürger im Anschluss der Sitzung mit diesem Statement zu Wort kamen, debattierte der Ausschuss über die Satzung. Mit der Thematik befasst, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 31.05.2017 den Entwurf für die Satzung in der Fassung vom 31.05.2017 gebilligt. In der Zeit vom 22.06.2017 bis einschl. 24.07.2017 wurde auf der Grundlage des Entwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Hierbei verwies die Freiwillige Feuerwehr Selb darauf, dass die Löschwasserversorgung im Bereich Dürrewiesen derzeit nicht ausreichend gewährleistet. Empfohlen wird ein Löschwasserbehälter mit mindestens 100 m³. Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung am 31.05.17 zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung beschlossen, dass für den Bereich Dürrewiesen ein 200 m³-Löschwasserbehälter in Absprache mit der Feuerwehr errichtet werden soll, auch da der jetzige mit seinen 24m³ fassenden Volumen ohnehin zu klein ist. „Da haben wir hier, wie auch noch an manch anderen Stellen dringenden Nachholbedarf“, mahnte Oberbürgermeister Uli Pötzsch. Der im Satzungsentwurf gezeigte Standort ist bereits mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Planung für den Behälter wird zur gegebenen Zeit im Detail mit der Feuerwehr besprochen. Der Satzungsentwurf bedarf dahingehend keiner Ergänzung. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Von diesem wie auch dem weiteren Ergebnis der Behördenbeteiligung sowie von entsprechenden Behandlungs- und Beschlussempfehlungen nahm der Ferienausschuss Kenntnis.

Seitens der Öffentlichkeitsbeteiligung kam nach Ende der Frist noch eine Sammeleinwendung durch direkt betroffene Anwohner. Folglich müsste diese aus formalrechtlichen Gründen eigentlich unberücksichtigt bleiben, im Rahmen einer bürgerfreundlichen Verwaltung wird diese dennoch inhaltlich behandelt. Im Einspruch wird die Zerstörung des Charakters der Splittersiedlung und die Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen beklagt. Auch wird befürchtet, dass bei einer Bebauung ein Ausbau oder zumindest eine Instandsetzung der Straße nicht lange auf sich warten lasse. Dann fällig werdende Kosten im Rahmen der Stra0enausbaubeitragssatzung würde die meisten Anwohner finanziell ruinieren. Diesen Punkt entkräftete Pötzsch. Die Gemeindeverbindungsstraße Längenau Selb-Dürrewiesen ist dem Außenbereich zuzuordnen. Für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau einer solchen Anlage können daher auch von tatsächlich oder bebaubaren Grundstücken, denen sie eine Zufahrt gewährt, keine Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Dies gelte auch dann, wenn die Straße durch eine sog. Splittersiedlung führt.

Die Stadt selbst verkennt zum Punkt „Charakter Splittersiedlung“ nicht, dass die derzeitige Situation im Bereich Dürrewiesen durchaus Vorteile für die Bewohner beinhaltet. „Wir nehmen diese Belange Ernst“, so Pötzsch. Allerdings macht man deutlich, dass es von existentieller Bedeutung sei, Entwicklungsmöglichkeiten zu nutzen. „Da sehen wir uns als kommunaler Dienstleister“, erklärt der Rathauschef. Grundsätzlich sieht die Verwaltung die angesprochenen Nachteile, die damit für die Bewohner verbunden sind, als zumutbar. Letztendlich werde durch die Satzung keine vom Bestand entscheidend abweichende Bebauung erleichtert. Ein Anspruch auf Erhalt des derzeitigen Zustands bestehe nicht. Weiter seien die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aufgrund der örtlichen Situation (ungünstiger Zuschnitt bzw. begrenzte Flächen) nur eingeschränkt nutzbar. Deren Ertragsfähigkeit wird zudem als „mittel“ bis „sehr gering“ bewertet.

Pötzsch machte deutlich, dass man mit dem Erlass solch einer Außenbereichssatzung kein Neuland betrete. Schon im Bereich Laubbühl, Kuppel und Buchwald habe man entsprechend gehandelt. Räteseitig sieht man sich, „wohlwissend um die Befürchtungen der Anwohner aber auch um den Wunsch nach Neuansiedlung in einem Zwiespalt“, so u.a. Walter Wejmelka (SPD). Als einzig richtigen Grund des Anwohner-Vetos sieht Roland Schneider (CSU/FWS) jedoch nur die Straßenausbaubeitragssatzung, die jedoch nicht zu tragen kommen wird. Rudolf Pruchnow (CSU/FWS) sieht für die potentiellen Bauherren aufgrund der Diskussion der möglicherweise neuen Nachbarschaft derzeit keinen leichten Stand. Er bittet hier darum, dass sich alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch an einen Tisch setzen sollten. Der Ausschuss fasste schließlich noch keinen Entschluss, verschiebt den möglichen Erlass der Außenbereichssatzung auf die nächste Sitzung – sofern die Bauherren nicht im Vorfeld Abstand vom Vorhaben im Bereich Dürrewiesen Abstand nehmen sollten, was sie unmittelbar nach der Sitzung in Anbetracht des Widerstands der dortigen Bewohner auch angedeutet hatten.