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rathausschild6.4.2017 - Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Nutzungsänderung einer Gaststätte zu Wohnzwecken in der Hofer Straße 9 genehmigt. Der Bauausschuss hat von diesem Bauvorhaben Kenntnis genommen.

 

+++ Fortführung Straßenbestandsverzeichnis +++

Keine Bedenken und Anregungen sind innerhalb der vorgegebenen Frist seit amtlicher Bekanntmachung hinsichtlich dem Beschluss eingegangen, eine Teilstrecke der Ortsstraße „Unteres Dorf II“, Fl.-Nr. 48 Gemarkung Längenau, ab 15m westlich der nordöstlichen Grundstücksgrenze (0,000km) bis zur Scheune auf Fl.-Nr. 1 Gem. Längenau (0,065km) einzuziehen. Zum 1.5.2017 tritt dies nun in Kraft.

 

+++ Neubau einer Halle in Heidelheim +++

Der Antragsteller plant auf Fl.-Nr. 43 der Gemarkung Heidelheim den Neubau einer Halle, in der forstwirtschaftliche Geräte und ein mobiles Sägewerk seines Gewerbebetriebes sowie Hackschnitzel zum eigenen Gebrauch untergebracht werden sollen. Die Halle soll 25 mal 10 Meter groß werden und ein Pultdach für eine Photovoltaikanlage erhalten. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist als gewerbliche Nutzung einzustufen. Der Flächennutzungsplan stellt überwiegend Fläche für die Landwirtschaft dar, ein Teil ist als gemischte Baufläche ausgewiesen, allerdings scheint die Darstellung „Fläche für Landwirtschaft“ auch überholt.

Beeinträchtigungen öffentlicher Belange werden gegenwärtig zwar nicht gesehen, können ohne Beteiligung der maßgeblichen Träger öffentlicher Belange aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vorbehaltlich keiner Beeinträchtigungen kann dem Neubau der Halle zugestimmt werden. Zudem ist die Bebauung zum Außenbereich hin mit autochthonen Gehölzen einzugrünen.

 

+++ Nutzungsänderung ehemaliger Gaststätte +++

Vom Bauausschuss nicht zugestimmt wurde dem Vorhaben eines Motorradclubs, die ehemalige Gaststätte in der Christoph-Krautheim-Straße 30a als Vereinsheim zu nutzen. Dies für eigene Zwecke und nicht zugänglich für die Öffentlichkeit. Eine Lärmbelästigung sei hier nicht zu erwarten, da die Mitglieder nicht ständig an- und abfahren würden. Der nicht im Vereinsregister eingetragene aktuell elf Mitglieder zählende Motorradclub habe hierzu eigens die Gründung einer BGB-Gesellschaft geplant.

Das Vorhaben selbst liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Rothbühl“. Festgesetzt ist im betroffenen Bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Die geplante Verwendung für einen Motorradclub ist demnach weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig und wurde durch das Gremium entsprechend abgelehnt. Wäre die angefragte Nutzung gewerblicher Art, so müsste die Einhaltung der Lärmimmissionen gutachterlich belegt werden.

 

+++ Errichtung Einfamilienhaus in Dürrewiesen +++

Auf einer landwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Fläche in Dürrewiesen auf Fl.-Nr. 644 (Teilfläche) ist die Errichtung eines Wohnhauses geplant. Diese Fläche ist dabei klar begrenzt durch eine Gemeindeverbindungsstraße im Südosten, Bebauung im Westen und durch einen Privatweg, der die hinterliegende Bebauung erschließt. In der näheren Umgebung zum Grundstück liegen vereinzelt und in Gruppen Anwesen, womit der Bereich als typische Splitter-/Streusiedlung zu bewerten ist. Planungsrechtlich ist das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt auf diesem Standort nicht zulässig, allerdings kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen bereits eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, eine Außenbereichssatzung erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass diese mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Gewährleistet muss zudem der Brandschutz. Für den betroffenen Bereich stehen nach ersten Informationen lediglich 24m³/h Löschwasser zur Verfügung, benötigt werden aber mindestens das Doppelte, was den Bau eines Löschwasserbehälters zur Folge hat – Kostenpunkt: 80.000 Euro.

Willi Neupert (CSU/FWS) sprach davon, dass landwirtschaftliche Fläche mit dem Bau verloren gehen würde, man auf andere Bauplätze verweisen sollte. Eifrig diskutiert wurden in der Sitzung natürlich die Kosten für den Löschwasserbehälter, die man hier für ein einziges Haus aufbringen müsste. Oberbürgermeister Uli Pötzsch meinte, dass man es jungen Leuten, die nach Selb ziehen möchten, durchaus ermöglichen sollte, hier bauen zu dürfen. Er erklärte dabei, dass für dieses gesamte Gebiet generell die Löschwasserversorgung verbessert werden müsste, dies sei kommunale Aufgabe. Weiter erinnerte er daran, dass man bei dieser Thematik auch im Bereich Laubbühl hier entgegenkommend gehandelt habe. Nach den Ausführungen des Rathauschefs haben die Mitglieder des Bauausschuss beschlossen, dem Stadtrat die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet Dürrwiesen zu empfehlen. Auch über die Löschwasserversorgung wird im Stadtrat entschieden.

 

+++ Errichtung von Dachgauben mit Einbau eines Arbeitszimmers +++

Der Bauherr plant die Errichtung von Dachgauben mit Einbau eines Arbeitszimmers in das Anwesen Am Voitsberg 34 in Längenau. Abweichungen hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetztem Längen der Einzelgauben und der Gesamtlänge sind aus städtebaulicher Sicht vertretbar, Befreiungen werden gewährt.

 

+++ Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage +++

Zugestimmt wurde dem Vorhaben, auf dem Hinterliegergrundstück Fl.-Nr. 1018 in der Nähe der Wunsiedler Straße ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach zu errichten. Die Erschließung/Zufahrt über das Vorderliegergrundstück ist durch Bestandteilszuschreibung grundbuchrechtlich gesichert. Befreiungen für Abweichungen bei der Mindestdachneigung (22° statt mind. 38°) und dem Dachüberstand (50cm statt max. 30cm) werden gewährt.

 

+++ Umbau mit Nutzungsänderung ehemaliger Schreinerei +++

Der Bauherr beabsichtigt, sein Anwesen Vielitz 11a umzubauen und eine Nutzungsänderung der ehemaligen Schreinerei zu einem Beherbergungsbetrieb mit sieben Gastbetten im Erdgeschoss sowie einer Wohnung im Dach- und Obergeschoss vorzunehmen. Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Von der offenen Bauweise wird eine Befreiung gewährt, auch hinsichtlich der Abstandsflächen wird eine Abweichung ein Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten. Zudem betonte er, dass das Vorhaben eng mit dem Bauherrn abgestimmt wurde, die Kommune sehe sich hier als Dienstleister.

 

+++ Errichtung eines Gartenhauses +++

Zugestimmt wurde dem Plan des Antragstellers, auf dem Anwesen Am Vielitzberg 14 in Unterweißenbach ein verfahrensfreies Gartenhaus sowie ein Gerätehaus mit Holzlege zu errichten.

 

+++ Ausbau Dachboden +++

Ebenso zugestimmt wurde dem Vorhaben, den Dachboden des Anwesens Ludwigstraße 27 zu einer Wohnung mit Aufbau von vier Dachgauben auszubauen. Bezüglich der Gaubenlängen (4,5 bzw. 3,5m statt der im Bebauungsplan festgesetzten 1,5m) werden Befreiungen gewährt.

 

+++ Neubau Kindergarten Erkersreuth +++

Aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung (Brandschutz, Standsicherheit usw.) gegen den Neubau des Evangelischen Kindergarten „Zum guten Hirten“ in Erkersreuth.

 

+++ Anfragen +++

Roland Graf (SPD) merkte an, dass sich entlang der Mauer zwischen dem Gebäude der Volkshochschule und dem Gehweg im Grafenmühlweg Risse gebildet hätten, Fugen schon herausgebrochen seien. Dem Hinweis werde man sich annehmen und anschließend beurteilen. Klaus Cullmann (Aktive Bürger) regte in diesem Zusammenhang im Hinblick auf den Wochenmarkt an, eine Verbindung zwischen der Parkplatzfläche und dem Grafenmühlweg zu schaffen.