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rathausschild9.3.2016 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende kompakt zusammengefasste Punkte auf seiner Agenda…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Von der Bauaufsicht der Stadt Selb wurde im Vorfeld der Sitzung der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Christoph-Krautheim-Straße auf dem Büroweg genehmigt. Außerdem wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Anbau eines Wintergartens, eines Windfanges sowie der Ausbau des Dachgeschosses im Ludwig-Thoma-Weg 5 behandelt.

 

+++ Neubau einer Garage mit Carport +++

Auf dem Grundstück Carl-Netzsch-Straße 9a ist der Neubau einer Garage mit Carport geplant. Die dabei angedachte mittlere Wandhöhe der Garage beträgt mehr als drei Meter. Damit übersteigt diese die die maximal zulässige Wandhöhe für u.a. Garagen an der Grundstücksgrenze bei offener Bauweise. Eine Befreiung kann aber vorbehaltlich einer möglichen Abweichung von den Vorschriften zum Abstandsflächenrecht erteilt werden. Städtebaulich ist diese vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

+++ Neubau Doppelgarage +++

Im Anwesen Schönwalder Weg 37 wurde der Neubau einer Doppelgarage mit Flachdach genehmigt. Dies vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung, da die Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden soll. Ebenso wird eine Befreiung hinsichtlich der Dachform (Bebauungsplan sieht Satteldach vor) erteilt. Selbiges gilt auch für die geplante Überschreitung der in der offenen Bauweise zulässigen mittleren Wandhöhe.

 

+++ Neubau Futterunterstand +++

Zulässig ist der geplante Neubau eines Futterunterstandes im Anwesen Rohrlohe 1. Bereits vor zwei Jahren wurde dort den Bauherren die Nutzung des Grundstückes zur Pferdehaltung erlaubt. Mittlerweile wurde ein Pferdestall mit sechs Boxen genehmigt und gebaut. Im Unterstand soll Futter und Stroh für die Pferdehaltung gelagert werden. Bislang befindet sich dieses Material in Wechselbrücken (mobilen Containern). Nachdem das Grundstück im Außenbereich liegt, wurde seitens des Bauamtes aus gestalterischen Gründen jedoch eine Einhausung der Wechselbrücken gefordert. Die Baugenehmigung wurde nun unter der Auflage erteilt, dass in nordwestlicher Richtung zur freien Landschaft hin eine Eingrünung mit heimischen Gewächsen erfolgt.

 

+++ Neubau Musterhaus +++

Vom Bauausschuss abgelehnt wurde die Errichtung eines Musterhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1592/1 (Uhlandweg) in Richtung Rainer-Maria-Rilke-Weg. Der westliche Grundstücksteil gehört dabei zum Bebauungsplan „Kappel Süd-West“. Der Rainer-Maria-Rilke-Weg ist in diesem Bereich allerdings nicht als Erschließungsstraße im Sinne des Bebauungsplanes hergestellt. Er ist lediglich ein Anliegerweg, der nur teilweise befestigt und als Feld- und Waldweg gewidmet ist. Eine Herstellung der Straße in absehbarer Zukunft ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Das Gremium sprach sich gegen die Bauplanungen insbesondere daher aus, da alle weiteren dort betroffenen Grundstückseigentümer sich an den Erschließungskosten beteiligen müssten. Oberbürgermeister Uli Pötzsch hat den Antragsteller schon entsprechend auf den Kosten-/Nutzen-Faktor angesprochen. Entsprechend wird dieser bei seinen Bestrebungen, Wohnhäuser in Holzblock-Bauart zu vertreiben, weiteren Ideen zur Verwirklichung der Planungen nachgehen.

 

+++ Anbau einer Garage +++

Keine Einwände bestehen beim Plan, an das bestehende Wohngebäude im Anwesen Freiheitsstraße 29 eine Garage mit Flachdach anzubauen. Hinsichtlich der abweichenden Dachform (Bebauungsplan sieht Sattel- bzw. Walmdach vor) sowie Abweichungen bei der Tiefe des Stauraums bei der Zufahrt (die vordere Baugrenze wird im Mittel um etwa 60cm überschritten) können Befreiungen erteilt werden.

 

+++ Umnutzung der Einrichtungen des Reitvereins Selb e.V. +++

Dem Reitverein Selb e.V. liegt ein Kaufangebot für seine Immobilien und den Geschäftsbetrieb vor. Der Kaufinteressent möchte die Reitanlage künftig als Betrieb für Pferdezucht, Pferdehaltung und Ausbildung von Reiter und Pferd nutzen. Als angedachte Maßnahmen ist die Errichtung einer mobilen Elektro-Koppelanlage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2871 und 2873 sowie auf Fl. Nr. 2831 entlang der Ortsstraße und im nordöstlichen Grundstücksteil vorgesehen. Außerdem soll der bestehende Dressurplatz zum Allwetterplatz, wo ganzjährig maximal sechs Pferde gleichzeitig in der Zeit von 7-21 Uhr trainiert und longiert werden können, erneuert werden. Auch die Waldkoppel soll erneuert werden. Weiter ist eine Hallenerweiterung um 20x20m und die Stallerweiterung um zehn Pferde (maximale Aufnahmekapazität 42 Pferde) angedacht. Unverändert bleiben die Nutzung des Springplatzes und der Reiterstube wie bisher sowie die Durchführung von zwei Reitsportveranstaltungen pro Jahr.

Die im Außenbereich liegenden betroffenen Grundstücke sind im Flächennutzungsplan mit der Zweckbestimmung Reitverein dargestellt. Bei der beabsichtigten Nutzung handelt es sich im planungsrechtlichen Sinn um einen Gewerbebetrieb. Voraussetzungen für eine Genehmigung der Nutzungsänderung können nur über einen Bebauungsplan geschaffen werden, da nicht zuletzt wegen des angrenzenden Wohngebietes (inklusive angedachter neuer Baugebiete) die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nur über einen Bebauungsplan sichergestellt werden kann. Hierin einfließen werden u.a. auch die Belange der benachbarten Anwohner, beispielsweise in Sachen Immissionsschutz.

Klar wolle man als Stadt den Verein bestmöglich unterstützen. Daher empfiehlt der Bauausschuss dem Stadtrat die Einleitung der entsprechenden Bauleitplanverfahren, um sowohl Verein als auch Kaufinteressenten die spätere Rechtssicherheit gewährleisten zu können.

 

selb-live.de – Michael Sporer