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rathaus selb11.1.2024 – Der Neubau eines Indoor-FUN-Parks, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde durch die Bauaufsicht der Stadt Selb die Errichtung eines Werbeschildes am Gebäude Pfarrstraße 1 sowie die Errichtung eines Carports im Außenbereich im Anwesen Wildenau 37 auf dem Büroweg genehmigt.

 

+++ Umnutzung von zwei Zimmern zu Büroräumen +++

Keine Einwände bestehen gegen die Umnutzung von zwei derzeit als Wohnraum genutzten Zimmern zu Büroräumen im Anwesen „Franz-Heinrich-Straße 15“

Die geplante Nutzung ist gewerblich und steht damit im Widerspruch zur Festsetzung des Bebauungsplanes, der für das Gebiet ein Allgemeines Wohngebiet festsetzt. Allerdings kann das Gewerbe als nicht störend für die Wohnnutzung beurteilt werden.

 

+++ Sanierung und Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses +++

Beabsichtigt ist die Sanierung und der Umbau des Wohn- und Geschäftshauses inkl. Nutzungsänderung von Bereichen zu Wohnzwecken im Anwesen „Marktplatz1“.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Innenstadt I“ der Stadt Selb und ist daher nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- zu beurteilen. Der Bebauungsplan setzt für das Gebiet ein Kerngebiet fest und bestimmt, dass Wohnen erst ab dem 1. Obergeschoss zulässig ist. Im Widerspruch hierzu soll im Erdgeschoss des nordostwärtigen Gebäudeteils (Innenhof) eine Wohnung eingebaut werden. Die Geschäftseinheiten in Richtung Marktplatz und Ludwigstraße sollen erhalten bleiben.

Städtebaulich ist die Abweichung vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Damit sind die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB gegeben. Gegen die übrigen Maßnahmen bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Im Übrigen werden die Maßnahmen eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt, da das Gebäude in der Denkmalliste der Stadt Selb eingetragen ist.

 

+++ Neubau eines Indoor-FUN-Parks +++

Zur Abrundung des Bereiches des Factory Outlet Centers ist der Neubau eines Indoor-FUN-Parks auf dem Grundstück auf dem Grundstück Fl.-Nr.: 1437/0 (Bereich hinter der Bundespolizei) wie folgt geplant:

Die eingeschossige Halle besitzt eine Grundfläche von 65m x 35m und eine Traufhöhe von ca. 6,50m. Auf einem Teilbereich der Dachfläche wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Im nördlichen Bereich des Indoor-Fun-Parks sind die Umkleidekabinen und Sanitärräume sowie Büro-, Lager- und Technikräume angeordnet. Im verbleibenden Bereich befinden sich die Spielgeräte (z. Bsp. Wellenrutsche, Hüpfburg, Trampolinfelder, Klettervulkan, usw.) und der bestuhlte Aufenthaltsbereich.

Der Neubau des Indoor-Fun-Parks ist in einem Bereich des Sondergebiets mit Zweckbestimmung Factory Outlet Center (FOC) geplant, für das der Bebauungsplan die Errichtung eines Spielhauses bereits vorsieht. Folgende Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind festzustellen: Das Spielhaus ist laut Bebauungsplan nach Westen hin ohne Wand- und Dachöffnungen auszuführen. Davon abweichend sind die geplanten Wandöffnungen als Notausgangstüren und Festverglasung sowie ein Sektionaltor an der westlichen Gebäudeseite vorgesehen. Die Festsetzung Wandöffnungen im Bebauungsplan wurde zum Schutz der nachbarlichen Interessen gefasst.

Eine Befreiung aus planungsrechtlicher Sicht ist im Grunde möglich, da die Abweichung noch im Einklang mit den Grundzügen der Planung steht und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (aufgrund der Geländesituation verdeckt eine an der westlichen Gebäudeseite parallel geplante Böschung den Blickwinkel auf das benachbarte Flurstück). Eine Abstimmung mit dem Eigentümer und dem Nutzer des Nachbargrundstückes sollte jedoch trotzdem erfolgen. Im Ergebnis dieser Abstimmung bleibt festzuhalten, dass sowohl der Eigentümer als auch der Nutzer, keine Einwände gegen die geplante Ausführung der westlichen Gebäudeseite haben, wenn ein entsprechendes Fenster blickdicht, sprich mit satiniertem Glas, ausgestattet wird.

Im östlichen Bereich liegt eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche durch das Eingangsportal vor. Die Baugrenze wird hier um ca. 5 Meter überschritten. Eine Befreiung ist auch hier aus städtebaulicher Sicht vertretbar, da die Abweichung im Einklang mit den Grundzügen der Planung steht und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Durch die Errichtung des Eingangsportals wird in diesem Bereich die Grünfläche verringert. Diese kann durch ein vergrößertes Begrünungskonzept bei den Parkplätzen ausgeglichen werden. Auch hier ist eine Befreiung aus städtebaulicher Sicht vertretbar.

Bauordnungsrechtlich ist festzustellen, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Sonderbau handelt und somit im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen ist. Hierbei sind insbesondere die Nachweise bzw. Bescheinigungen über die Standsicherheit und des Brandschutzes sowie der Stellplätze zur Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

Roland Graf (SPD) fragte zur Anfahrt- und Parkplatzsituation nach. Alexander Oertel seitens des Bauamts der Stadt Selb erklärte, dass die geplanten Parkplätze zuletzt – aus personellen Gründen im Bauamt kam es zu Verzögerungen - schon insofern überarbeitet worden sind und auch diese schon in Kürze genehmigt werden können.

Dagegen monierten Walter Wejmelka (SPD) und Roland Schneider (FWS), weshalb der Projektplaner nun diesen Schritt dem anderen Schritt, sprich die Fertigstellung der Gebäudeteile des Outlet Centers, vorziehen würde. Ihnen wurde in der Sitzung erklärt, dass es sich hierbei baurechtlich lediglich um Baugenehmigung handeln würde. Genehmigt seien bereits die Gebäude des Centers selbst.

Mehrheitlich wurde der Baugenehmigung zugestimmt, dagegen votierten Roland Schneider, Walter Wejmelka und Roland Graf.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Thomas Rohstock (Ortssprecher Silberbach) bat um die Reparatur eines Schlaglochs bei der Abzweigung Sommerhauer Straße und Hengstbergweg. Die Reparatur ist durch den städtischen Baubetriebshof erledigt worden.

 

+++ Anfragen +++

Roland Schneider (FWS) merkte an, dass bei sog. „Sicherheitsspielen“ Eishockeyzuschauer, die den Waldparkplatz nutzen, bei der Heimfahrt durch die Polizei über den „Siebensternplatz“ geleitet werden. Er fragte, ob der Forstweg dann nicht ertüchtigt werden müsste.

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erinnerte in diesem Zusammenhang, dass man sich seitens der Stadt Selb dem Thema insofern widmen werde, in diesem Jahr eine neue Erschließung für die Eissporthalle zu planen. Entsprechende Mittel wurden hierfür durch den Stadtrat im Haushalt 2024 berücksichtigt.-