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21.9.2016 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend neben dem Thema „Autohof“ noch nachfolgende kompakt zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Kenntnis genommen hat der Ausschuss von folgenden im Vorfeld der Sitzung von der Bauaufsicht der Stadt Selb auf dem Büroweg genehmigten Bauvorhaben: der Anbau an das bestehende Wohnhaus im Anwesen Hammergut 32, die Erweiterung der Gastronomienutzung auf bis zu 80 innere Gastplätze im Anwesen Martin-Luther-Platz 2, sowie die Nutzungsänderung einer Galerie zu einem Imbiss in der Oberen Bergstraße.

 

+++ Errichtung einer Terrassenüberdachung +++

Zugestimmt wurde dem Vorhaben, auf dem Anwesen Raabeweg 17 eine Terrassenüberdachung zu errichten. Die Überdachung überschreitet zwar die südliche Baugrenze um etwa 1m und soll mit einem Pultdach ausgeführt werden, wohingegen der Bebauungsplan ein Satteldach mit 36° Dachneigung vorsieht. Auch setzt der Bebauungsplan die offene Bauweise fest, sodass die gesetzlichen Abstandsflächen einzuhalten sind. Aus planungsrechtlicher Sicht können für die Abweichungen jedoch Befreiungen erteilt werden.

 

+++ Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport +++

Genehmigt wurde das Bauvorhaben, auf einem Grundstück in der Hermann-Löns-Straße ein Wohnhaus mit Garage und Carport zu errichten. Bezüglich der Überschreitung der Baugrenze gemäß Bebauungsplan, diese wird im Südwesten um bis zu 2,30m überschritten, kann eine Befreiung erteilt werden. Selbiges gilt auch für Abweichungen bei der Dachform. Das Hauptgebäude ist mit einem Satteldach mit 35° Dachneigung geplant. Festgesetzt ist eine Mindestdachneigung von 38°. Für Garagen setzt der Bebauungsplan ein Satteldach mit mindestens 20° Dachneigung fest. Geplant sind die Garage und der Carport mit Flachdach. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Beachtung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Der Bebauungsplan enthält lediglich für den Vorgartenbereich eine Einschränkung bei der Errichtung von Nebenanlagen. Das in der Nordwestecke des Grundstücks geplante Nebengebäude kann daher außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden.

 

+++ Fortführung der Straßenbestandsverzeichnisse +++

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Weg in den oberen Berg“ wird von der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße nach Oberweißenbach (0,000 km) bis 84 m oberhalb der südöstlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 43 der Gemarkung Unterweißenbach (0,230 km) mit Wirkung vom 01.10.2016 eingezogen. Bedenken und Anregungen waren hierzu nach dem Beschluss in der Mai-Sitzung des Bauausschuss nicht eingegangen.

 

+++ Anfragen +++

Den aktuellen Sachstand zu den Wohnbauplanungen in der Hartmannstraße wollte Klaus Cullmann (Aktive Bürger) wissen. Bauamtsleiter Helmut Resch verwies darauf, dass es sich bei den in einer vergangenen Stadtratssitzung seitens eines potentiellen Investors vorgestellten Plänen um eine Bauvoranfrage gehandelt habe. Der Verwaltung liegt derzeit kein Bauantrag als auch eine schriftliche Äußerung zum Kauf von Grundstücksflächen vor.

 

Erwin Benker (CSU/FWS) hakte bezüglich dem Kindergarten in Erkersreuth nach. Resch antwortete, dass man noch auf eine haushaltsrechtliche Genehmigung zur Vergabe des Planungsauftrags warten müsse. Die Zwischenzeit werde aber zu Vorplanungen genutzt. Hierbei spreche man sich auch mit dem zuständigen Pfarramt und dem Landratsamt ab. Insbesondere was den Abbruch des bestehenden Kindergartengebäudes (möglich im Herbst oder im Frühjahr) betrifft, stimme man sich zwischen dem Rathaus und dem Pfarramt detailliert ab

 

Roland Graf (SPD) fragte zu den derzeit laufenden Baumaßnahmen rund um verschiedene Verteilerkästen auf der Kappel nach. Oberbürgermeister Pötzsch erklärte, dass es sich hierbei zum einen um den Breitbandausbau handelt, zum anderen um Maßnahmen seitens der ESM. Bezüglich Breitbandausbau wies er weiter daraufhin, dass dieser bis Februar 2017 vertraglich abgeschlossen sein muss. Das betreffe alle Ortsteile. So auch Spielberg, was Roland Schneider (CSU/FWS) wissen wollte.

 

Weiter sprach Roland Graf bei den angedachten Bebauungsplänen des ehemaligen Sportplatzes auf der Kappel von möglichen Parkplatzproblemen. Diese werden, so wurde ihm von einem Anwohner berichtet, vor allem schon durch die Blockschülerin der Jean-Paul-Straße verursacht. Pötzsch meinte, dass die Baugrundstücke groß genug für entsprechenden Parkraum seien. Ferner wurde auf die Parkplatzflächen am Hallenbadparkplatz verwiesen.

 

Rudolf Kirschneck (SPD) möchte bei den aktuellen Storg-Planungen Einsicht in den seitens des potentiellen Investors vorgelegten Verkehrsplan haben. Resch entgegnete, dass dieser zusammen mit dem eingereichten Bauantrag umfassend nach vielen Kriterien geprüft werde. Nach der planungsrechtlichen Beurteilung soll das Bauvorhaben schließlich gesamt dem Stadtrat vorgelegt werden.

 

selb-live.de – Michael Sporer

 

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