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rathausschild13.7.2016 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende kompakt zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb im Genehmigungsfreistellungsverfahren die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Firmengelände der Firma Textilveredlung Drechsel behandelt.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses +++

Zugestimmt wurde dem Bauvorhaben, an der Ecke Alte Rehauer Straße / Schönwalder Weg ein Einfamilienhaus zu errichten. Ursprünglich sieht der Bebauungsplan für das betreffende Grundstück im Norden Flächen für Garagen und im südlichen Teil eine überbaubare Grundstücksfläche für die Errichtung von Wohngebäuden vor. Da nun das gesamte Grundstück für die Errichtung eines Einfamilienhauses genutzt werden soll, werden hier erforderliche Befreiungen für den Wegfall das Garagenhofs, sowie für die Überbauung einer Pflanzfläche und der weiteren angedachten Baugrenzenüberschreitung gewährt.

 

+++ Errichtung einer Vierfachgarage +++

Errichtet werden darf eine Vierfachgarage im Anwesen Carl-Zollfrank-Straße 3 in Erkersreuth. Dies unter der Voraussetzung, dass bei der Errichtung eine möglichst tiefe Einstellung und eine parktypische Eingrünung erfolgt. Außerdem muss die Gestaltung an die Bauweise der dortigen Villa angepasst werden.

 

+++ Nutzungsänderung +++

Abgelehnt wurde die angedachte Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte in der Christoph-Krautheim-Straße 30a (ehemals „Hacienda“) zu einem Hundepflegesalon und zwei Wohnungen, weil diese dem Bebauungsplan „Rothbühl“ widerspricht. Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen kann sie auch nicht im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden. Hauptgrund ist der, da der Hundepflegesalon mit Verkaufsraum und Büro nur etwa 35m² einnehmen sollen. Der Gewerbeteil wäre somit der gegenüber der Wohnflächen (zusammen ca. 197m²) deutlich untergeordnet. Angedacht wäre zusätzlich die Errichtung eines Gartenhauses sowie die Einzäunung (Höhe ca. 180m) zum Zwecke der nicht gewerblichen Hundezucht. Oberbürgermeister Uli Pötzsch werde mit der Antragstellerin jedoch noch das Gespräch über etwaige mögliche Änderungen suchen, um ggf. dann erneut über mögliche Befreiungen entscheiden zu können.

 

+++ Austausch Blockheizkraftwerk in Steinselb +++

Eines der beiden bestehenden BHKW in Steinselb soll durch ein größeres BHKW ausgetauscht und somit die Feuerungswärmeleistung auf künftig 1423 KW erhöht werden. Die Einsatzstoffmenge und die Gasproduktion sollen nicht verändert werden. Die Anlage wird weiterhin nachwachsende Rohstoffe verarbeiten. Das gemeindliche Einvernehmen für dieses Vorhaben wurde erteilt.

 

+++ Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage +++

Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung wurden Bauvorhaben zugestimmt, am Anton-Bruckner-Weg ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Befreiungen hinsichtlich der Kniestockhöhe (1m Höhe entgegen der im Bebauungsplan festgesetzten 0,75m), der Dachüberstände (0,75m statt 0,50m) sowie der Dachform der Garagen (Flachdach statt Satteldach) werden gewährt.

 

+++ Bau einer Fertiggarage +++

Befreiungen bezüglich der Abweichung der Dachform und der Dachneigung werden beim Vorhaben, eine Fertiggarage auf dem Anwesen Adolf-Kolping-Straße 10 zu errichten, erteilt.

 

+++ Neubau eines Wohnhauses in Spielberg +++

Errichtet werden darf auf dem Grundstück Fl.-Nr. 31 in Spielberg ein eingeschossiges Wohnhaus, das über die Vorderliegergrundstücke erschlossen wird. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Maschinenhalle. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund der Größe und der Hanglage aus wirtschaftlichen Gründen eigentlich nicht mehr möglich. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist daher überholt. Nachdem das Wohnhaus am Ortsrand errichtet werden soll und sich der Baukörper in die Umgebung einfügt, ist das Entstehen einer Splittersiedlung bzw. eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht zu befürchten. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist insoweit nicht erkennbar. Wegen der Lage im Außenbereich sind das Amt für Landwirtschaft und die Untere Naturschutzbehörde noch zu beteiligen und deren Zustimmung einzuholen.

 

+++ Neubau eines Carports +++

Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung wurde dem Neubau eines Carports im Anwesen Jean-Paul-Straße 24 zugestimmt, eine Befreiung für die Abweichungen hinsichtlich der Dachform und Abstandsflächen wird jeweils gewährt.

 

selb-live.de – Michael Sporer