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29.4.2020 – In der Zulassungsstelle im Landratsamt herrscht aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus eingeschränkter Dienstbetrieb. Mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen

verlängert sich dieser nun ebenfalls bis vorerst zum 10.5.2020. Noch immer tauchen im Zusammenhang mit diesem eingeschränkten Dienstbetrieb bei den Bürgerinnen und Bürgern viele Fragen auf, von denen einige hier kurz geklärt werden sollen.

 

Welche Vorgänge sind derzeit in der Zulassungsstelle möglich?

Grundsätzlich sind alle Dienstleistungen möglich, soweit sie im Einklang mit den geltenden Ausgangsbeschränkungen stehen. Das heißt, Zulassungsvorgänge aller Art sind beispielsweise für Autohäuser und Gewerbetreibende möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass vorher ein Termin dafür vereinbart wurde. Ein spontaner Besuch in der Zulassungsstelle (wie auch im gesamten Landratsamt) ist derzeit nicht möglich. Auch Privatpersonen können einen Termin vereinbaren. Dies ist aber nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund besteht, dass die Zulassung oder Ab-/Ummeldung auf keinen Fall verschoben werden kann.

 

Was sind triftige Gründe?

Triftige Gründe liegen beispielsweise dann vor, wenn ein Zulassungsvorgang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Das bedeutet z. B., dass Autohäuser Kundenfahrzeuge sowie Gewerbetreibende Firmenfahrzeuge zulassen können. Für Privatpersonen ist es beispielsweise möglich ein Fahrzeug zuzulassen, dass benötigt wird um zur Arbeit zu gelangen oder um die erlaubten Besorgungen des täglichen Lebens (Lebensmitteleinkäufe, Arztbesuche etc.) durchführen können. Hier handelt es sich in der Regel um Fälle, in denen das bisher genutzte Fahrzeug vielleicht unfallbedingt ausgefallen ist. Auch die Rückgabe eines Leasingfahrtzeugs ist so ein triftiger Grund. Was aber derzeit nicht möglich ist, ist die Anmeldung von Sommerautos, Motorrädern, Quads, Wohnmobilen etc. Diese Vorgänge müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

 

Wie bekomme ich einen Termin?

Der schnellste und einfachste Weg ist die Anfrage per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für diejenigen, die diesen Weg technisch nicht beschreiten können, besteht auch die Möglichkeit unter 09232-80225 anzurufen. Hier kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.

 

Was sind die Gründe für den eingeschränkten Dienstbetrieb?

Die geltende Ausgangsbeschränkung in Bayern sieht den Gang zur Zulassung nicht als triftigen Grund, das Haus zu verlassen. Ausnahmen davon haben wir aufgezeigt. Ein weiterer Grund ist, dass das Personal im Landratsamt und somit auch das der Zulassungsstelle aufgrund der Infektionsgefahr in weiten Teilen derzeit in einem 2-Wochen-Wechselschichtbetrieb arbeitet; das Team ist also am Schalter nur mit halbem Personal besetzt, die anderen Kollegen erledigen im Homeoffice im Hintergrund anfallende Arbeiten. Mit dieser Maßnahme möchte man auch im Falle möglicher auftretender Krankheitsfälle die Arbeitsfähigkeit der Behörde aufrecht halten.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

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