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24.6.2022 – Wie gestern auf selb-live.de berichtet, so hat die Stadt Selb auf Grund der Verordnung zur Verhütung von Bränden eine Allgemeinverfügung erlassen. Gemäß dieser ist ab heute, befristet bis zum 31.8.2022, der Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien, insbesondere Lagerfeuer, Sonnwendfeuer und Feuerstellen, untersagt. Ist damit auch das Grillen verboten? Diese Frage beschäftigte einige selb-live.de-Leser.

Auf entsprechende Nachfrage informiert die Stadtverwaltung hierzu nun wie folgt: „Grillen in dafür vorgesehenen Grillgeräten ist weiterhin zulässig, jedoch gilt es sicherzustellen, dass die nicht abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen vollständig abgelöscht und sicher entsorgt wird.“

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