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1.7.2020 – Nachdem bei einem Verkehrsunfall am Abend des 06.02.2020 in Selb ein Fußgänger ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft Hof nunmehr Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hof wegen Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen und Mord in Tateinheit mit verbotener Fortbewegung im Straßenverkehr mit Todesfolge erhoben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof, der Polizeiinspektion Marktredwitz und der Kriminalpolizeiinspektion Hof besteht der dringende Tatverdacht, dass ein 20-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Wunsiedel mit seinem Audi auf der Wittelsbacher Straße im Stadtgebiet von Selb an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilnahm und schließlich einen 19-jährigen Fußgänger in Höhe der Abzweigung zur Jägerstraße mit einer Geschwindigkeit von zirka 80 bis 90 km/h frontal erfasste. Trotz sofortiger Reanimationsversuche erlag der Fußgänger aus Kulmbach noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Bereits zuvor lieferten sich der Angeschuldigte und ein 19-jähriger BMW-Fahrer ein Autorennen quer durch die Innenstadt von Selb, wobei hier Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h gefahren wurden. Die Beteiligten fuhren unter anderem auch zweimal über die Wittelsbacher Straße, an deren Fahrbahnrand jeweils das spätere Opfer mit weiteren zehn Jugendlichen und Heranwachsenden stand. Nachdem der 19-jährige BMW-Fahrer das Rennen beendet hatte, wendete der Audifahrer. Er entschloss sich, mit höchstmöglicher Geschwindigkeit nochmals an der zuvor in der Wittelsbacher Straße gesichteten Gruppe vorbeizufahren, um dieser zu imponieren. Die Staatanwaltschaft Hof geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass neben dem neuen Straftatbestand des § 315d StGB (Verbotene Autorennen) vor allem auch der Tatbestand des Mordes erfüllt ist, da der Angeschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz den Tod des jungen Kulmbachers sowohl mit gemeingefährlichen Mitteln, als auch heimtückisch verursacht hat. Hierbei geht die Staatsanwaltschaft Hof davon aus, dass der Angeschuldigte realisiert hatte, dass die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Tötung unbeteiligter Dritter sehr hoch war und dass er diese mögliche Todesfolge billigend in Kauf nahm. Da der Angeschuldigte zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und damit Heranwachsender war, wurde Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hof erhoben Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

selb-live.de – Presseinfo Staatsanwaltschaft Hof

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