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Verkaufsflächen für nicht innenstadtrelevante Sortimente können bei Rosenthal noch zusätzlich genehmigt werden 

22.1.2019 – Zu den aktuell laufenden Diskussionen rund um die Erweiterungspläne des Rosenthal-Outlet-Center nimmt nun Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch mit einer Pressemitteilung Stellung. Nachfolgend der genaue, komplett ungekürzte, Wortlaut:

„In den vergangenen sechs Jahren habe ich mich intensiv mit den Handelsentwicklungen in unserer Stadt beschäftigt und sichergestellt, dass bei allen Anträgen stets eine Genehmigung erteilt wurde, die nach genauer rechtlicher Prüfung eine Rechtssicherheit für die Antragsteller gewährleistet. Ich sehe die Stadt Selb dabei als kommunalen Dienstleister und als solcher begleiten wir alle Unternehmer und Investoren mit dem besten Know-how, um das Beste für alle Beteiligten und unsere Stadt zu erreichen. So ist es gelungen, für Rosenthal in jüngster Vergangenheit zusätzliche Verkaufsflächen von mehreren hundert Quadratmetern zu genehmigen und das jahrelang nur geduldete und stets von der Teil-Schließung bedrohte ‚No Basics‘ rechtlich abzusichern.

Der Grund für die Einschränkungen im Genehmigungsverfahren für weitere innenstadtrelevante Verkaufsflächen im Rosenthal Outlet Center (ROC) ergibt sich aus § 34 Absatz 3 des Baugesetzbuches. Eine Vorschrift die selbst dann greift, wenn – wie im Fall ROC – gar keine nach außen sichtbare Bautätigkeit erfolgen soll. Denn sie zielt auch auf die Nutzung eines Gebäudes und deren „Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche u.a. in der Gemeinde“ ab. Diese darf nämlich keine schädliche Wirkung auf den Innenstadtbereich entfalten. Doch genau das ist gegeben, wenn im ROC ein sog. innenstadtrelevantes Sortiment wie z. B. Schuhe oder Elektroartikel angeboten wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Rosenthal für nichtinnenstadtrelevante Sortimente wie z.B. Möbel, Gartenartikel, Küchen, usw. weitere Verkaufsflächen genehmigt bekommen kann.

Aufgrund der komplexen und komplizierten Rechtsvorschriften, hat die Stadt Selb im Rahmen der rechtlichen Prüfung des Antrags von Rosenthal eine fachliche Bewertung eingeholt, die zu dem Ergebnis kam, dass eine rechtssichere Genehmigung für die geplante zusätzliche Erweiterung nicht erteilt werden kann.

Auch wenn so mancher Entscheidungsträger im Selber Stadtrat gerne zugestimmt hätte, aufgrund der eindeutigen Rechtslage erfolgte der Beschluss über die Ablehnung des aktuellen Erweiterungsantrags einstimmig. Die Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse wurden den Verantwortlichen bei Rosenthal stets detailliert dargelegt und erläutert.

Daher bin ich als Oberbürgermeister ein wenig überrascht über die bei Rosenthal entstandene Irritation. Ich hoffe und wünsche mir, dass in diesem Thema keine politisch betriebene Verunsicherung gegenüber Rosenthal der Hintergrund ist, diese wäre für die Entwicklung von Rosenthal am Standort Selb sicherlich nicht förderlich. Alle gewählten Mandatsträger sollten gemeinsam das Beste für Rosenthal und unsere Unternehmen am Ort und damit der Stadt Selb wollen und nach Recht und Gesetz handeln. Denn Rechtssicherheit ist der Grundstock jeglicher Verantwortung.

Zur Verdeutlichung: die aktuelle Veränderung des Factory In hat keinen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren bei Rosenthal. Beide Entwicklungen unterliegen den gleichen gesetzlichen Vorgaben und Regeln. Im Bereich des Factory In macht die Stadt Selb sogar zusätzlich die Vorgabe eines aufzustellenden Bebauungsplans, diese Vorgehensweise wurde von Rosenthal bis dato abgelehnt.

Mit Blick auf das in den letzten Jahren gemeinsam Erreichte bei Rosenthal bin ich zuversichtlich, dass es auch in diesem Thema gelingen wird, eine gute Lösung zusammen mit der Geschäftsführung zu finden.“

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